Neuigkeiten im Streit um die Offenhaltung oder Schließung des Berliner Flughafens Tegel. Der Berliner Senat darf einer Gerichtsentscheidung zufolge in einem Brief an 1,2 Millionen Haushalte für die Schließung des Flughafens Tegel werben. Ein erneuter Eilantrag scheiterte. Am 24. September entscheiden die Berliner bei einem rechtlich nicht bindenden Bürgerentscheid über die Schließung oder Offenhaltung des Flughafens.
Verwaltungsgericht weist Eilantrag zurück
Das Berliner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag gegen die Briefaktion des Bündnisses für die Offenhaltung Tegels zurück. Der Antrag sei aus formalen Gründen unzulässig, aber auch inhaltlich unbegründet, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Nach dem Abstimmungsgesetz dürfe der Senat seine Haltung zu einem Volksentscheid unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit geltend machen. Dies schließe den Einsatz angemessener Mittel ein.
Erneuter Eilantrag gescheitert
Die Initiative „Berlin braucht Tegel“ hatte daraufhin beim Oberverwaltungsgericht Berlin einen weiteren Eilantrag gegen die Entscheidung der Vorinstanz eingelegt, die die Briefaktion für rechtens erklärt hatte. Doch der Widerstand war erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht kann den Werbebrief des Senats weiterhin nicht verhindern. So wies nach dem Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Eilantrag der Initiative zurück. Verwaltungsgerichte seien hier nicht zuständig, hieß es zur Begründung. Die Tegel-Befürworter könnten sich an das Verfassungsgericht wenden.
Brief-Aktion soll 430.000 Euro kosten
Die Brief-Aktion des Senats soll 430 000 Euro kosten und in komprimierter Form Argumente für die Tegel-Schließung enthalten. Nach geltender Rechtslage soll der alte Flughafen nach Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER schließen.
Mangelnde Chancengleichheit
Die maßgeblich von der FDP getragene Initiative für die Offenhaltung Tegels fand dies unangemessen und beklagte in ihrem Antrag mangelnde Chancengleichheit. Der Senat gebe deutlich mehr Geld für den Wahlkampf aus als die Initiatoren des Volksentscheids. Das Verwaltungsgericht mochte dem nicht folgen. Für die Beantwortung der Frage, ob der Einsatz öffentlicher Mittel angemessen ist, komme es unter anderem darauf an, welche finanziellen Mittel die Initiative für ihre Kampagne einsetze. Hierzu habe sie keine ausreichenden Angaben gemacht.
Von MAZonline