Der ehemalige Brandenburger Landtagsabgeordnete Peer Jürgens (Linke) muss sich seit Dienstag wegen schweren Betrugs und Wahlfälschung vor dem Potsdamer Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem 36-Jährigen in ihrer Anklage vor, seit seiner Wahl im Jahr 2004 bis zum Ausscheiden aus dem Parlament im Herbst 2014 knapp 87.000 Euro Fahrtkosten und Mietzuschüsse durch falsche Angaben zu seinen Wohnsitzen erschwindelt zu haben. Zudem habe er sich im Mai 2014 in den Kreistag von Oder-Spree wählen lassen, obwohl er dort keinen Hauptwohnsitz gehabt habe. In diesem Punkt wirft die Anklage Jürgens Wahlfälschung vor.
Angeklagter äußert sich zunächst nicht
Der 36-Jährige wollte sich zu den Vorwürfen zunächst nicht äußern. Sein Mandant werde derzeit weder Angaben zur Person noch zur Sache machen, sagte Verteidiger Norman Lenz. Der 36-Jährige hatte allerdings nach Bekanntwerden der Vorwürfe bereits 7400 Euro an den Landtag zurückgezahlt. Sein Kreistagsmandat und den Kreisvorsitz der Linken in Oder-Spree gab er auf und zog nach Magdeburg. Allerdings arbeitet er noch für die Linke-Fraktion im Landtag als bildungspolitischer Referent.
Zeuge sagt aus, er habe Jürgens eine Wohnung in Berlin vermietet
In dem Prozess hat ein 52-jähriger Architekt ausgesagt, er habe Jürgens von 2002 bis 2006 eine Wohnung in Berlin-Friedenau vermietet. Dies ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft bedeutsam, weil Jürgens nach seiner Wahl in den Brandenburger Landtag im Herbst 2004 die Wohnung der Eltern in Erkner (Oder-Spree) als Hauptwohnsitz angegeben und in den Folgejahren zu Unrecht hohe Fahrtkostenzuschüsse kassiert habe.
Das Gericht lehnte einen Antrag der Verteidigung ab, die Vorwürfe für den Zeitraum bis April 2006 wegen Verjährung aus dem Verfahren zu streichen. Stattgegeben wurde jedoch dem Antrag, den Medien eine elektronische Berichterstattung aus dem Gerichtssaal zu verbieten. Lenz hatte dies damit begründet, dass sonst Zeugen durch die Berichterstattung beeinflusst werden könnten. Das Gericht wollte am Dienstag vier Zeugen hören. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage und die Anhörung von 34 Zeugen vorgesehen.
Von Klaus Peters, dpa