Potsdam. Auf ihrer Internetseite nennt sie sich „Bürgeranwältin“. Egal ob Probleme an Schulen oder Stress mit Behörden – sie stehe „mit Rat und Tat zur Seite“ erklärt Tina Fischer ihren Wählern. Am 22. September tritt die 42-jährige Staats sekretärin, die als Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund zur Politikprominenz der Landes-SPD gehört, im Wahlkreis 62 an. Nicht nur als „Bürgeranwältin“, sondern als ordentliche Juristin. Auf dem Wahlschein wirbt sie für sich als „Anwältin“ – obwohl sie die Bezeichnung nicht trägt.
Laut Anwaltskammer ist die Bundestagskandidatin nicht als Anwältin zugelassen, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtete. „Ich bin derzeit keine zugelassene Anwältin“, bestätigt Fischer gegenüber der MAZ. Als sie 2009 Staatssekretärin wurde, habe sie ihre Zulassung ruhen lassen. Vor einem Jahr habe sie diese dann ganz zurückgegeben, weil sie verbeamtet wurde. So verlange es das Gesetz.
Auf dem Stimmzettel bezeichne sie sich dennoch als Anwältin, weil das ihr zuletzt ausgeübter Beruf gewesen sei. Die Lübeckerin schloss ihr Jurastudium 1999 mit dem Staatsexamen ab und war von 2003 bis 2004 als Anwältin bei der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft der SPD angestellt, dann war sie Landtagsabgeordnete.
„Der Wähler kann sich unter einer Anwältin mehr vorstellen als unter einer Staatssekretärin oder Abgeordneten“, begründet Fischer die Wahlzettel-Angabe. Laut Kreiswahlleiter Stefan Klein ist das zulässig: „Ein Rentner etwa darf auch seinen früheren Beruf angeben.“ Und schließlich, betont Fischer, nutze sie den Titel nicht auf Visitenkarten. Denn wer unbefugt Berufsbezeichnungen wie Anwalt oder Arzt führt, macht sich strafbar. „Bürgeranwältin“ ist da unverfänglicher.
Von Marion Kaufmann
