Direktzugriff:
Wetter RSS E-Paper
Volltextsuche über das Angebot:

20°/ 12° stark bewölkt

Navigation:
MAZ Card Online-ServiceCenter
SPD-Politikerin hat Ärger mit Anwaltstitel
Mehr aus Brandenburg

Tina Fischers Wahlkampf ohne Zulassung SPD-Politikerin hat Ärger mit Anwaltstitel

Nicht nur als „Bürgeranwältin“, sondern als ordentliche Juristin tritt die Staatssekretärin Tina Fischer (SPD) für ein Bundestagsmandat an. Auf dem Wahlschein wirbt sie für sich als „Anwältin“ – obwohl sie die Bezeichnung nicht trägt. Laut Anwaltskammer ist die Bundestagskandidatin nicht als Anwältin zugelassen

Voriger Artikel
Die Revolverhelden aus Brandenburg
Nächster Artikel
Ein Landarzt aus Überzeugung

Tina Fischer tritt im Wahlkreis 62 an.

Quelle: dpa

Potsdam. Auf ihrer Internetseite nennt sie sich „Bürgeranwältin“. Egal ob Probleme an Schulen oder Stress mit Behörden – sie stehe „mit Rat und Tat zur Seite“ erklärt Tina Fischer ihren Wählern. Am 22. September tritt die 42-jährige Staats sekretärin, die als Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund zur Politikprominenz der Landes-SPD gehört, im Wahlkreis 62 an. Nicht nur als „Bürgeranwältin“, sondern als ordentliche Juristin. Auf dem Wahlschein wirbt sie für sich als „Anwältin“ – obwohl sie die Bezeichnung nicht trägt.

Laut Anwaltskammer ist die Bundestagskandidatin nicht als Anwältin zugelassen, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtete. „Ich bin derzeit keine zugelassene Anwältin“, bestätigt Fischer gegenüber der MAZ. Als sie 2009 Staatssekretärin wurde, habe sie ihre Zulassung ruhen lassen. Vor einem Jahr habe sie diese dann ganz zurückgegeben, weil sie verbeamtet wurde. So verlange es das Gesetz.

Auf dem Stimmzettel bezeichne sie sich dennoch als Anwältin, weil das ihr zuletzt ausgeübter Beruf gewesen sei. Die Lübeckerin schloss ihr Jurastudium 1999 mit dem Staatsexamen ab und war von 2003 bis 2004 als Anwältin bei der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft der SPD angestellt, dann war sie Landtagsabgeordnete.

„Der Wähler kann sich unter einer Anwältin mehr vorstellen als unter einer Staatssekretärin oder Abgeordneten“, begründet Fischer die Wahlzettel-Angabe. Laut Kreiswahlleiter Stefan Klein ist das zulässig: „Ein Rentner etwa darf auch seinen früheren Beruf angeben.“ Und schließlich, betont Fischer, nutze sie den Titel nicht auf Visitenkarten. Denn wer unbefugt Berufsbezeichnungen wie Anwalt oder Arzt führt, macht sich strafbar. „Bürgeranwältin“ ist da unverfänglicher.

Von Marion Kaufmann

Voriger Artikel Voriger Artikel
Nächster Artikel Nächster Artikel
Mehr zum Artikel
Die MAZ-Fotoliste verrät, wie oft Politiker in der Zeitung waren

Fotos mit Wählern, Bilder mit Blumensträußen, Aufnahmen bei Grundsteinlegungen - Politiker sind oft und zu vielen verschiedenen Anlässen in der Zeitung. Die MAZ hat nachgezählt, welche Poltiker es wie oft in die MAZ schafften. Vorne liegt der Landrat aus Dahme-Spreewald. Auf Platz Zwei folgt dann eine Überraschung.

mehr
Anzeige
Geht der zweitägige Streik zum Ferienbeginn zu weit?
Städtewetter
24°/ 14° bewölkt
Di
21°/24°bewölkt
Mi
21°/24°bewölkt
Kinoprogramm

Alle aktuellen Filme in den Kinos von Potsdam und im ganzen Land Brandenburg

Anzeige