Lohnende Finanzspritze von der Justiz: Knapp 1,1 Millionen Euro haben gemeinnützige Vereine und Projekte im vergangenen Jahr von Brandenburgs Justiz erhalten. Das geht aus einer Statistik des Oberlandesgerichts (OLG) hervor.
Insgesamt verhängten die Richter und Staatsanwälte mehr als 1,8 Millionen Euro Geldauflagen - deutlich mehr als im Vorjahr (knapp 1,48 Millionen Euro). In die Landeskasse flossen laut OLG mehr als 721 000 Euro (2013: rund 855 600).
160 Vereine profitierten im vergangenen Jahr von der Geldbuße
Bundesweit ist es gängige Praxis, Ermittlungs- und Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen. Die Richter entscheiden dann frei darüber, wer von der Zahlung profitiert. „Häufig wählen sie dabei einen Bezug zum Tatvorwurf“, schilderte OLG-Präsident Wolf Kahl. Manche sprächen das Geld prinzipiell der Landeskasse zu. Entscheidungshilfe gibt eine Liste mit etwa 1500 geprüften Vereinen. Oder aber die Vereine selbst. Die meisten wissen um den Geldsegen von Justizia und überhäufen Gerichte und Staatsanwälte mit „Bitten um Berücksichtigung“.
Im vergangenen Jahr profitierten laut Gericht rund 160 gemeinnützige Organisationen von den Zahlungen. Nicht alle von ihnen haben ihren Sitz in Brandenburg. So belegt die Alzheimer Forschung Initiative Düsseldorf 2014 mit 45 100 Euro den Spitzenplatz der Liste. Auf Platz zwei folgt - wie im Vorjahr - mit rund 32 600 Euro die Landesstiftung „Familie in Not“, die 1992 von Brandenburgs Sozialministerin Regine Hildebrandt (1941 - 2001) gegründet wurde. Die Opferorganisation Weisser Ring folgt mit gut 29 000 Euro.
Alzheimer Initiative erhielt auffallend viel Geld
Die Alzheimer Initiative zeigte sich sehr erfreut über den Geldsegen von der Justiz - zumal sie 2013 lediglich 4700 Euro aus Brandenburg erhalten hatte. Einen Grund dafür konnten weder der Verein noch die Justiz nennen. „Die richterliche Unabhängigkeit lässt dazu keine Aussagen zu“, erklärte OLG-Präsident Kahl. Ausschlaggebend sei jedoch keine einzelne größere Zahlung, sagte Vereinssprecher Christian Leibinnes. „Wir haben viele kleine Zuweisungen, der größte Betrag liegt bei 5000 Euro.“ Für die Initiative sei die Unterstützung sehr wichtig. „Wir freuen uns darüber sehr“, sagte er. Persönliche Verbindungen zu Richtern oder Staatsanwälten in Brandenburg seien ihm nicht bekannt. Der Kontakt zur Justiz beschränke sich auf die Meldung, wenn die Zahlung vom Beschuldigten nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet worden sei.
Politiker sieht Opferfond für Zahlungen vor
In Brandenburg sollen derartige Zahlungen künftig jedoch in einen Opferfonds fließen und dann gezielt entsprechenden Organisationen zufließen. So steht es im Koalitionsvertrag von SPD und Linken. Für die Diskussion um die konkrete Ausgestaltung würden auch Erfahrungen aus anderen Ländern einfließen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Die CDU-Opposition im Landtag ist ebenfalls dafür, künftig Richter und Staatsanwälte nicht mehr allein entscheiden zu lassen. „Damit sollen zentraler und gezielter Gelder für den Opferschutz verteilt werden“, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher Danny Eichelbaum. Die Juristen sind davon wenig begeistert. „Das sollte man den Richtern überlassen“, betonte OLG-Präsident Kahl. Auch der Deutsche Richterbund verteidigt die bisherige Praxis. Sie sei Teil der richterlichen Unabhängigkeit, so der Landesvorsitzende Matthias Deller.
Von dpa/MAZonline