Kaum eine Berufsgruppe ist in der Brandenburger Verwaltungsspitze so häufig vertreten wie die der Juristen. Ein Beigeordneter, Fachbereichs- und Amtsleiter und andere leitende Angestellte sind Juristen – selbst der Stadtverwaltungssprecher muss Jurist sein. Bei derart geballtem Sachverstand zeigten sich die Grünen jüngst erstaunt, dass die Verwaltung im Zusammenhang mit dem „Rathaus-Krieg“ zwischen der Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann und ihrem Baubeigeordneten Michael Brandt (beide CDU) noch eine auswärtige Kanzleien beauftragte.
„Wie hoch belaufen sich die Kosten für die rechtliche Beratung der Stadt in der Sache Dienstaufsichtsbeschwerde des Beigeordneten Brandt gegen die Oberbürgermeisterin durch die Kanzlei GGSZ aus Berlin?“, wollten die Grünen wissen. Hinter GGSZ verbirgt sich die Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., die wiederholt die Stadt Brandenburg beraten hat.
Die Grünen hakten nach
Dieser juristische Extra-Rat ist nicht billig: „Die Aufwendungen für die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes sowie die Beratung der Gremien durch die Rechtsanwaltskanzlei GGSC betragen insgesamt 15 478,93 Euro“, wurde den Grünen jetzt mitgeteilt.
Dieses Geld hätte sich die Stadt Brandenburg auch sparen können, meint man im Lager um den grünen Fraktionschef Klaus Hoffmann. Zum einen, weil auch die Potsdamer Kommunalaufsicht angeboten hatte, sich mit dem Problem des Streits zwischen der Oberbürgermeisterin und ihrem Beigeordneten zu kümmern. Voraussetzung dafür wäre nur gewesen, dass sich einen Mehrheit der Stadtverordneten gefunden hätte, die die Kommunalaufsicht mit der Prüfung eventueller Verfehlungen der Oberbürgermeisterin beauftragt hätte.
Stadt hätte sich das Geld sparen können
Dazu kam es allerdings nicht: Die CDU hatte gleich nach Bekanntwerden erster Vorwürfe durch den Beigeordneten Brandt öffentlich erklärt, es gäbe keinen Grund, gegen die OB dienstrechtlich tätig zu werden. Breite Teile der Linken und der SPD schlossen sich der Argumentation an.
Überdies wusste GGSC nichts, was die Juristen der Verwaltung nicht auch ermittelt hatten: Es gebe keine Benachteiligung eines muslimischen Feuerwehrmannes bei der Nachbesetzung der Leitung der Feuerwehr der Stadt Brandenburg an der Havel, hatte Bürgermeister Steffen Scheller (CDU) kurz nach Bekanntwerden des Streits erklärt und dabei auf die Expertise seiner Verwaltungsjuristen verwiesen. Zur Erinnerung: Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann soll, wie der Beigeordnete Michael Brandt und der Feuerwehrchef Detlef Wolf erklärt hatten, den langfristig geplanten Aufstieg einen „untadligen“ Feuerwehrmannes unterbunden haben, weil der im Zusammenhang mit seiner Eheschließung vor Jahren zum Islam konvertierte.
Keine Benachteiligung des muslimischen Feuerwehrmannes
Die von Scheller in der Folge beauftragte Kanzlei GGSC vertrat in ihrer 15000 Euro teuren Stellungnahme für die Stadtverordnetenversammlung die gleiche Auffassung wie der Bürgermeister. So wurde festgestellt: „Vor dem Hintergrund dieser plausiblen Darstellung ist der Vorwurf einer Diskriminierung aufgrund des religiösen Bekenntnisses unbegründet. Überdies wurde letztlich aus organisatorischen Gründen entschieden, einen externen Bewerber über eine öffentliche Ausschreibung zu ermitteln, so dass eine personenbezogene Diskriminierung ausscheidet.“
Von Benno Rougk