Die Entscheidung darüber, wie es mit den Vorflächen in Schulzendorf weitergeht, ist vorerst vertagt worden. Ursprünglich sollte die Gemeindevertretung am Dienstagabend über den Verkauf der Flächen abstimmen, die der Gemeinde gehören, aber seit Jahrzehnten von den Anliegern dahinter genutzt werden.
Weil der Hauptausschuss das umstrittene Vorhaben der Verwaltung Ende April gekippt hatte, wurde der Punkt von der Tagesordnung gestrichen. Vier Mitglieder hatten gegen den Beschlussvorschlag des Bürgermeisters gestimmt. Ein Gemeindevertreter war dafür, drei Mitglieder des Hauptausschusses hatten sich enthalten.
Alle Anlieger sollen zum Kauf aufgefordert werden
„Man war mehrheitlich der Meinung, dass es eine Bereinigung der Situation geben muss“, erläuterte Schulzendorfs Bürgermeister Markus Mücke (parteilos) im Anschluss an die Sitzung schriftlich. Offenbar um Gerechtigkeit herzustellen, hatten sich Mitglieder des Hauptausschusses für eine Vereinheitlichung im Umgang mit den Vorflächen ausgesprochen: Demnach sollen alle Anlieger, die von der Thematik in Schulzendorf betroffen sind, zum Kauf oder zur Pacht der Flächen aufgefordert werden. So schildert es Mücke.
Der Bürgermeister selbst plädiert dafür, zunächst mit den vier im Beschluss aufgeführten Straßen – es handelt sich dabei um die Ernst-Thälmann-Straße, die Puschkinstraße, die Paarmannstraße und die Karl-Marx-Straße – zu beginnen. Bei weiteren Straßen sei erst zu klären, „ob man die Flächen für eine Verkehrsraumverbreiterung nutzen möchte“, so Mücke.
Unklar, wie mit nicht kaufwilligen Anliegern umzugehen ist
Zum Hintergrund: Der Streit um die Vorflächen in Schulzendorf ist nicht neu. Das Thema beschäftigt die Gemeinde mindestens seit den 2000er Jahren und wurde seither in diversen Gremien debattiert. Problematisch ist, dass die Verwaltung die Eigentümer de facto zum Kauf oder zur Pacht der von ihnen seit Jahrzehnten gepflegten Flächen verpflichten will.
Unklar ist, wie mit nicht kaufwilligen Anliegern umzugehen ist. Hierzu gab es 2017 unter anderen ein Rechtsanwaltsgutachten, das bestätigt, dass rechtlich keine Möglichkeiten bestehen, wenn einzelne Anlieger das Kaufangebot der Gemeinde ablehnen.
Grundstückseigentümer muss in jedem Fall zahlen
Der kürzlich gekippte Entwurf aus der Verwaltung sah vor, dass die nicht kauf- oder pachtwilligen Anlieger „die Vorflächen unverzüglich, spätestens bis zum 30. Juni 2019, beräumt zurückzugeben“ haben. Die Krux dabei ist: Damit keine sogenannten „Helikopter-Grundstücke“ entstehen, also Grundstücke ohne Straßenanschluss, müssen auch diese Eigentümer die Überfahrrechte für ihre einstigen Vorgärten beantragen. Für die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte würden ebenso Entgelte fällig, die sich nach Aussage von Bürgermeister Mücke an der Höhe der Pachtgebühren orientieren. Das heißt, egal, wie sich der Grundstückseigentümer entscheidet, er wird in jedem Fall zur Kasse gebeten.
Wegen der offenen Fragen wurde das Thema aufs kommende Jahr verschoben. Der ursprüngliche Plan sah vor, den Anliegern die Flächen bis Ende dieses Jahres zum Kauf anzubieten.
Von Josefine Sack