Für die bevorstehende Landratswahl im Havelland können die Parteien und Einzelkandidaten im Nauener Stadtgebiet jetzt deutlich mehr Plakate aufhängen als bisher zugestanden. Vorher waren jeweils nur 75 genehmigt, nun dürfen es sogar bis zu 305 sein.
Anlass für diese Änderung ist eine Klage der Piratenpartei vor dem Verwaltungsgericht in Potsdam. Landratskandidat Raimond Heydt sah sich gegenüber anderen Parteien benachteiligt, die seiner Ansicht nach deutlich mehr Plakate aufgehängt haben sollen als erlaubt. Deshalb forderte er in einem Eilantrag, dass die Piratenpartei mindestens 200 Wahlwerbeplakate aufhängen dürfe und dass die Kosten seines Widerspruchsbescheides aufgehoben werden.
Im Rahmen des üblichen Verfahrens hat das Verwaltungsgericht dann die Stadt Nauen zu einer Stellungnahme zum Eilantrag aufgefordert. „In der Antragserwiderung hat die Stadt die Aufhebung des ursprünglichen Bescheides und die Genehmigung von 305 Plakaten erklärt. Da kein Wahlvorschlagsträger benachteiligt werden darf, erhalten jetzt auch alle anderen Parteien einen korrigierenden Bescheid über 305 Wahlplakate“, sagte Pressesprecherin Sarah Turner. Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass Heydt bereits am 23. Februar der Stadt gegenüber angezeigt habe, dass er 1000 so genannte Hohlkammerplakate – diese entsprechen 2000 einseitigen Plakaten – im Stadtgebiet aufhängen wollte. „Daraufhin hat die Stadt ihm, wie auch allen anderen Parteien, 75 Wahlwerbeplakate genehmigt“, so die Sprecherin. Aufgrund der Stellungnahme der Stadt sieht das Verwaltungsgericht jetzt keinen weiteren Handlungsbedarf. „Damit hat sich das Verfahren erledigt“, sagt dessen Sprecher Matthias Scharf.
Heydt macht nicht das erste Mal mit solcherart Vorstößen von sich reden. Viel Kritik steckte er jedoch dafür ein, dass er am 8. Februar gegen die Mitglieder des Kreiswahlausschusses Todesdrohungen ausgesprochen hatte (MAZ berichtete). Deshalb laufen auch Strafanzeigen gegen ihn. Mit der Februar-Aktion wollte es Heydt dem Kandidaten Lars Krause (Die Partei) ermöglichen, zur Wahl zugelassen zu werden. Darüber hinaus setzt er sich für eine „transparente Demokratie“ ein und will eine Debatte darüber entfachen, „ob sich der Staat noch auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ bewegt. Wegen der Todesdrohungen sprach ihm Landrat Burkhard Schröder (SPD) ein Hausverbot für die Kreisverwaltung in Rathenow aus. Für die Landratswahl am 10. April sind neben Heydt auch Martin Gorholt (SPD), Roger Lewandowski (CDU), Harald Petzold (Linke), Petra Budke (Grüne), Kai Gersch (AfD), Frank Kittler (NPD) und Holger Schilling (Einzelbewerber) zugelassen.
Wahlplakate in Nauen waren bereits in der Vergangenheit Thema. So hatte die Stadt mehrere Plakate der Grünen abgehängt, die an der B 5 in Lietzow und Berge hingen. Laut Satzung dürfen dort jedoch keine angebracht werden.
Von Andreas Kaatz