Am 19. Mai wird im Kremmener Sozialausschuss die neue städtische Kitasatzung besprochen. Die bisherige ist zehn Jahre alt und überarbeitet worden.
Wie Bürgermeister Klaus-Jürgen Sasse (SPD) sagte, sei dies notwendig, weil es viele neue gesetzliche Regelungen gebe. So mussten Eltern bis vor einiger Zeit für das Frühstück in der Kita zahlen. Nach einer Gesetzesänderung ist dies in Kremmen nicht mehr so, aber bislang noch nicht Teil der Satzung.
Auch werde die Gebührenstaffelung geändert, was aber laut dem Bürgermeister „keine dramatische Erhöhung“ bedeute. Viele Eltern würden weniger zahlen, vor allem durch eine dann mögliche Anpassung der Betreuungsstunden, dessen Stafflung ebenfalls geändert werde. Neu sei auch, dass im Haushalt lebende Kinder bei der Berechnung der Kitagebühren berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht oder nicht mehr eine Kita besuchen.
Tatsächlich steht bei den unteren Einkommen und bei den kürzeren Betreuungszeiten oft ein Minus im Vergleich zur alten Satzung. So liegt der Mindestbetrag für die Kitabetreuung bei 15 Euro im Monat, für die Krippe bei 20 Euro. Wer sein Kind aber beispielsweise bis zu acht Stunden am Tag in die Krippe bringt und mehr als 52 000 Euro netto pro Jahr verdient, zahlt dann 376 Euro, 52 Euro mehr als vorher. Die genaue Staffelung der Gebühren ist noch vor der Sozialausschusssitzung auf www.kremmen.de für alle Eltern einsehbar, sagte die Verantwortliche in der Verwaltung, Charlott-Luise Stolzenberg.
Flatowerin hat Einwände
Diskussionen gibt es wohl um die Berechnung des Nettoeinkommens von Nichtselbstständigen, insbesondere um die Werbungskosten. Die Verwaltung will diese Kosten pauschal berechnen. Laut Bürgermeister Sasse, um nicht nach der erfolgten Steuererklärung nochmals nachrechnen zu müssen. Zumal beispielsweise Fahrtkosten beim Finanzamt geltend gemacht werden könnten.
Jennifer Reinert aus Flatow sieht das anders. „Die Werbungskosten müssen berücksichtigt werden“, sagt sie. Es könne sein, dass Eltern durch die genaue Berechnung in eine niedrigere Gebührengruppe rutschen. Die Stadtverordnete Stefanie Gebauer (UWG/LGU) sieht das auch so und spricht von einem Verstoß gegen die im Kitagesetz von Brandenburg verankerte Sozialverträglichkeit. Diese orientiere sich an der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht an einem fiktiven Wert. „Der pauschalisierte Abzug vom Bruttoeinkommen verstößt gegen das Leitungsfähigkeitsprinzip“, so Gebauer weiter. Sie spricht von einer „eklatanten Diskriminierung und Ungleichbehandlung“. Sie erwägt einen Einwand gegen den aktuellen Entwurf der neuen Kitasatzung.
Die Stadtverordneten werden noch über den Entwurf diskutieren. Eltern haben ebenso die Gelegenheit, erstmals öffentlich am 19. Mai im Sozialausschuss.
Von Robert Tiesler