„Du Arsch, ich werde dich fertig machen. Nicht mal tot kann man dich brauchen.“ Für Uwe Klein war es eine klare Morddrohung, die er im Juni 2017 via Facebook erhalten hatte. Deshalb hatte der Gemeindevertreter und damalige SPD-Bürgermeisterkandidat Anzeige erstattet – wegen Bedrohung.
Am Montag wurde Klein von der Staatsanwaltschaft Neuruppin schriftlich informiert, dass der mutmaßliche Täter ermittelt wurde. Klarname und Handynummer seien bekannt. Jedoch sei der Betroffene – trotz polizeilicher Vorladung – nicht zur Vernehmung erschienen. Dies werde als Aussageverweigerung gewertet. Und das stünde dem Beschuldigten auch zu. Im Ergebnis wurde das Verfahren eingestellt. Eine Anklage wird seitens der Staatsanwaltschaft nicht erhoben. Aber ihm stünde ja noch der Weg einer zivilrechtlichen Klage offen, lautete das Fazit.
Uwe Klein ist enttäuscht und verärgert
„Ist das Internet also doch ein rechtsfreier Raum?“, fragt sich Uwe Klein. Ihn lasse dieses Ergebnis, bis zu dem neun Monate verstreichen mussten, „etwas ratlos zurück“. Und enttäuscht. Schließlich habe er den Ermittlern jegliche Ansätze zum Sammeln von Beweisen zugearbeitet. Das liefere auch Bezugspunkte zur Szene der sogenannten Reichsbürger. Wären jedoch Links- oder Rechtsradikale oder höher gestellte Politiker im Spiel, hätte der Beschuldigte schon vor Gericht gestanden, zeigt sich Uwe Klein sicher: „Ich finde das völlig daneben. Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr ärgere ich mich.“
„Das Verfahren ist eingestellt. Das kann ich bestätigen“, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schiermeyer auf Nachfrage. Gleichzeitig stützt er die Argumentation, die auch im Schreiben an Uwe Klein verwendet wird. Danach könne „mit den zur Verfügung stehenden Beweismitteln nicht hinreichend nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte selbst die Äußerungen verfasst hat“. Zu einer öffentlichen Klage sei die Staatsanwaltschaft nur dann berechtigt, wenn die Ermittlungen dazu genügend Anlass bieten. Dies sei nur dann gegeben, wenn eine Verurteilung auch wahrscheinlich sei.
Opfer: Staat hätte handeln müssen
Darüber hinaus bestünden rechtliche Bedenken, ob es sich überhaupt um eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne handelt. Das nämlich setze voraus, dass der Täter mit einem konkreten Verbrechen gegen ihn oder nahe Angehörige droht. Dazu zählen Mord, Totschlag oder schwere Brandstiftung.
„Da muss man sich nicht wundern, wenn Leute verdrossen sind und sagen, der Staat mache nichts“, sagt Uwe Klein. Ob er zivilrechtlich klagt, darüber ist er sich „noch nicht sicher“. „Bei der Verrohung unserer Gesellschaft muss es doch auch Leute geben, die sagen: Es reicht! Aber es kann doch nicht sein, dass man privat klagen muss, weil der Staat nicht handelt.“
Kommentar: Falsches Signal
Das ist harter Tobak: „Du Arsch, ich werde dich fertig machen. Nicht mal tot kann man dich brauchen.“ Mit derart unflätigen Worten war Kommunalpolitiker Uwe Klein Mitte Juni vergangenen Jahres via Facebook beschimpft worden. Der Urheber nahm so für sich das Recht in Anspruch, die angebliche Wahrheit sagen zu dürfen. Uwe Klein fühlt sich bedroht – und vom Staat im Stich gelassen.
Aus juristischer Sicht ist die Haltung der Staatsanwaltschaft zumindest nachvollziehbar. Das Einstellen des Verfahrens ist jedoch das absolut falsche Signal an alle, die in sozialen Netzwerken alle Manieren ablegen und das Internet zum Beleidigen, Herabwürdigen, Hetzen und Drohen missbrauchen.
Von Helge Treichel