Bisher bekamen Fehrbelliner ab ihrem 90. Geburtstag jedes Jahr ein kleines Präsent oder Blumen vom Ortsvorsteher. Meistens kam er dann auch persönlich vorbei und plauschte ein wenig mit den Senioren. Jetzt sind diese regelmäßigen Besuche in Frage gestellt – und zwar durch das neue Bundesmeldegesetz, wie Fehrbellins Bürgermeisterin Ute Behnicke berichtet.
In diesem zum 1. November in Kraft getretenen Regelwerk ist ein besserer Schutz von Personendaten verankert. Deshalb dürfen nun die Meldeämter den Ortsvorstehern nur alle fünf Jahre verraten, wenn ein Senior Geburtstag hat. Erst bei Über-100-Jährigen wird der Datenschutz gelockert und alle Welt darf jedes Jahr vom Ehrentag erfahren.
„Sicher hat der Gesetzgeber nicht bedacht, dass sich die Leute auf dem Lande wirklich darüber freuen, wenn sie eine Glückwunschkarte vom Ortsvorsteher oder von der Bürgermeisterin kriegen“, kritisiert Ute Behnicke. Über das Bundesgesetz könne sich die Kommune aber nicht einfach hinwegsetzen. Deswegen wird sie auch bald ihre Jubiläumsordnung anpassen müssen, die sie vor nicht allzulanger Zeit überarbeitet hat.
Von Celina Aniol