Wegen gemeinschaftlichen Drogenhandels hat das Landgericht Neuruppin am Freitag zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Frank G. (49), einst Mitglied der Neuruppiner XY-Bande, soll für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sein Komplize Torsten S. (35) für drei Jahre und neun Monate. Sie waren beim Verkauf von 500 Gramm Kokain im März 2015 auf frischer Tat ertappt worden. Denn der vermeintliche Käufer war ein Lockspitzel der Polizei.
Die Verteidigung hält das für nicht zulässig und kündigte noch im Gerichtssaal an, Revision einzulegen und vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Auch die Anklage ist mit dem Strafmaß nicht zufrieden. „Es liegt deutlich unter unserem Antrag“, sagte Staatsanwalt Peter Graupner. Die Anklage hatte für Frank G. eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gefordert, Torsten S. sollte demnach für fünf Jahre und neun Monate hinter Gitter (die MAZ berichtete).
Mit dem umstrittenen Einsatz eines sogenannten Lockspitzels hat das Gericht unter Vorsitz von Udo Lechtermann kein Problem. Frank G., der schon zweimal wegen Drogenhandels verurteilt wurde, sei von Anfang an bereit gewesen, das Geschäft mit dem Agent Provocateur zu begehen, sagte Lechtermann. Nicht aufklären konnte dass Gericht, woher das Kokain stammt und warum lediglich 500 Gramm verkauft werden sollten. Denn vereinbart waren ursprünglich drei Kilo Kokain.
Von Andreas Vogel