Das Verfahren gegen einen 58-jährigen Jäger wegen mehrerer Verstöße gegen das Bundesjagdgesetz wird nicht vor dem Landgericht Neuruppin neu aufgerollt. Vielmehr hat der Neuruppiner die zunächst eingelegte Berufung wieder zurückgenommen und die vom Amtsgericht im Februar verhängte Geldstrafe von insgesamt 8400 Euro bereits bezahlt. „Die Vollstreckung ist erledigt“, sagte am Dienstag Oberstaatsanwalt Detlef Hommes.
In dem von der Jägerschaft viel beachteten Prozess war Detlef B. schuldig gesprochen worden, bei einer sogenannten Erntejagd im Juli 2014 zwischen Kränzlin und Storbeck gleich vier weibliche Wildschweine in einem Rapsfeld erschossen zu haben, die noch ihre Frischlinge zu säugen hatten. 17 Jungtiere wurden damit ihrem Schicksal überlassen. Sie verhungerten vermutlich qualvoll. Damit habe der Jäger gegen den Grundsatz verstoßen, die Qualen für Tiere stets so gering wie möglich zu halten, hatte Richterin Anke Neumann betont (die MAZ berichtete).
B. hatte die Vorwürfe bis zuletzt zurückgewiesen und von einem Komplott gegen ihn gesprochen. Möglicher Auslöser aus seiner Sicht: Er nutzt ein halbautomatisches Jagdgewehr. Diese sind bei vielen Jägern verpönt, weil sich damit in kürzestes Zeit drei und mehr Schüsse abgeben lassen. Bei der sonst üblichen Repetierbüchse muss indes jeder Schuss geladen werden. Das Gericht hatte jedoch kein Komplott erkennen können.
Bei dem Prozess hatten Jäger von weiteren Verfehlungen von B. berichtet. So soll er zuvor bei einer Jagd auf Rotwild im Stadtwald von Neuruppin zwei Alttiere erlegt haben, ohne zuvor deren Kälber getötet zu haben. Auch diesen drohte damit ein jämmerlicher Tod durch Verhungern.
Uwe Furmanek, der Verteidiger von Detlef B., wollte sich am Dienstag nicht äußern, warum die Berufung zurückgenommen wurde. „Das fällt unter die Schweigepflicht.“
Von Andreas Vogel