Beim Zweckverband „Der Teltow“ haben bislang 50 sogenannte Altanschließer eine Ausgleichszahlung von 200 Euro für Anschlussbeiträge beantragt, die der Verband von ihnen fordert. Laut Verbandsvorsteher Michael Grubert erfolgte bei mehr als der Hälfte bereits eine Auszahlung. Ein Teil der Anträge sei jedoch unvollständig gewesen.
Die Verbandsversammlung hatte am 1. Juli beschlossen, Grundstückseigentümern, deren Areale bis 1949 an die Abwasserleitung angeschlossen wurden, die Möglichkeit zu eröffnen, eine Beitragsreduzierung von 200 Euro zu beantragen. Voraussetzung: Sie müssen glaubhaft machen können, dass für den Anschluss ihres Grundstücks einst bereits eine Zahlung geleistet wurde. Als Glaubhaftmachung reichen etwa Haus-Kaufverträge aus den 1930er Jahren aus, in denen ein Betrag für öffentliche Abwasserleitungen ausgewiesen ist, heißt es in einer Verbands-Mitteilung. Die Antragstellung sei nicht fristgebunden, für die Einbringung der Unterlagen bleibe ausreichend Zeit.
Von Jens Steglich