Einstimmig hat die Stadtverordnetenversammlung den Amtsausschuss aufgefordert, den Chefposten der Verwaltung öffentlich auszuschreiben. In einem offenen Brief begründen jetzt Sascha Klammroth und Rene Ziezow das Anliegen. Die beiden Stadtverordneten stören sich besonders daran, dass laut Tagesordnung bereits bei der heutigen Amtsausschusssitzung gleich nach der Abstimmung über den Verzicht auf ein Auswahlverfahren die Wiederwahl angestrebt wird.
Amtsinhaber ist Wettbewerb gewohnt
„Der Begründung im Beschlussvorschlag der Amtsverwaltung zur Nichtausschreibung der Stelle ist eine Bevorteilung des Amtsinhabers und eine Benachteiligung potenzieller anderer Kandidaten zu entnehmen“, schreibt das Duo. Es argumentiert, dass es bei vergangenen Amtsdirektorenwahlen im Land Brandeburg häufig eine größere Bewerberauswahl gegeben habe. Dem folgend ergäben sich hervorragende Möglichkeiten, „den besten Bewerber anhand seiner Qualifikation und vor allen Dingen seiner Vorstellungen zur Entwicklung unseres Amtes auszuwählen“, schreiben Klammroth und Ziezow. Sie betonen, dass sich Christian Großmann, der aktueller Amtsdirektor ebenfalls bewerben kann. So war es 2000, als er Nachfolger von Hartmut Schemel wurde. Und 2008 hat er sich ebenfalls gegen zeitweise fünf Konkurrenten durchgesetzt.
Laut märkischer Kommunalverfassung stehen zwei Wege offen. Der Amtsausschuss kann mit Mehrheit auf eine Ausschreibung verzichten und den Amtsdirektor für weitere acht Jahre auf dem Posten bestätigen oder das Prozedere wie gefordert in Angriff nehmen. Welche Variante die Mehrheit findet, wird sich in der kommenden Amtsausschusssitzung entscheiden.
Dienstzeit endet am 4. September
Der Amtsdirektor darf frühestens ein halbes Jahr vor Ablauf seiner Dienstzeit bestätigt werden. Im Fall von Christian Großmann endet sie am 4. September. Somit wäre eine Neubenennung seit Sonnabend möglich.
Von Andreas Koska