Daraufhin hat nun Hannelore Klabunde-Quast (parteilos) selbstständig die Debatte voran getrieben. Die Bürgermeisterin ist bekanntlich Befürworterin der Vergabe dieser Leistung.
Zur Erinnerung: Von 2006 bis 2013 war es in Bad Belzig üblich, dass Fahrbahn- und Rinnstein von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nicht von den Anliegern, sondern von einer von der Kommune beauftragten Straßenreinigungsfirma gesäubert wurden. Die Kosten für die Dienstleistung wurden den Grundstücksbesitzern in Rechnung gestellt. Gleichwohl die Regelung, die der Sicherheit der betroffenen Anlieger dienen sollte, umstritten war, sind die Zahlungspflichten überwiegend eingehalten worden.
Nach der Aufhebung sind es laut Verwaltungschefin jene Eigentümer, die nicht monatlich den Besen schwingen und damit Grund zur Klage über das Ortsbild geben. Sie wird wohl insbesondere in den Dörfern laut, wie das Stadtoberhaupt berichtet.
Hendrik Hänig (SPD) will dennoch andere Prioritäten setzen. Er hat darauf verwiesen, dass die Aufgaben schrittweise abzuarbeiten sind. Zuerst sollte die Zusammenkunft zur Sommernutzung der Straße der Einheit und des Marktplatzes mit Gewerbetreibenden und weiteren Anrainern stattfinden, was nun zeitgleich geschieht.
Erklärung vertagt
Die Fraktion der Linken in der Stadtverordnetenversammlung hat außerdem die Bürgerbeteiligung an der Ausbauplanung für Straßen und Gehwege vorgeschlagen.
Zum einen wollen die Sozialisten erreichen, dass informiert wird über den Bedarf in Bad Belzig, samt Ortsteilen; die Nutzung von Fördergeld, Beteiligung an übergeordneten Vorhaben etc. Zum anderen sollte eine Prioritätenliste der Verwaltung vorgestellt werden, zu der die Bürger ihre Hinweise geben.
Mit Verweis auf dringlichere Themen hat das Parlament den Vorschlag einer Einwohnerversammlung zu der Problematik abgelehnt.
Die vom Verkehrsplaner empfohlene Streichung von Parkplätzen, Einführung von Tempo 20 und Förderung von Außenhandel und -Gastronomie dürfte – jetzt Mitte Juni – für dieses Jahr schon vom Tisch sein, was der Vorsitzende des Ausschusses für Bau und Planung, Wirtschaft und Finanzen daher zum wiederholten Mal kritisiert hat.
Außerdem sind die Abgeordneten mehrheitlich der Meinung, dass eine Bürgerbeteiligung an der Kehrdebatte nurn sinnvoll sei, wenn die Kostenfrage beantwortet werden kann. Das Bauamt hatte seinerzeit kalkuliert, dass die durchschnittliche Belastung pro Grundstück von 16,50 Euro im Jahr 2013 auf jetzt 23,50 Euro steigen würde, wenn der gleiche Aufwand wie bisher betrieben wird.
Indes wird noch geklärt, ob womöglich mehr Bedarf besteht und die Kosten eventuell verteilt werden können. Die Ortsbeiräte loten derzeit aus, auf welchen Straßen der Dörfer der Besen geschwungen werden soll und wo lieber die Aufgabe via Rathaus an ein Unternehmen abgegeben wird.
Von René Gaffron