Petra Thiem ist Amtliche Tierärztin des Veterinäramtes Potsdam-Mittelmarks. Kürzlich entzog sie einer überforderten Züchterin in Neuendorf bei Niemegk 40 Hunde, die in einem Wohnhaus nicht tierschutzgerecht gehalten wurden.
Frau Thiem, welche Bilanz ergab der ganztägige Rettungseinsatz vor einigen Tagen in Neuendorf?
Petra Thiem: Am Ende des Tages waren insgesamt 40 Hunde durchweg kleiner Rassen wie Chihuahua, Shi Tzu und Möpse aus dem Wohnhaus geholt und im Tierheim Medewitz untergebracht worden.
Haben alle Tiere die Strapazen gut überstanden?
Thiem: Besonders die fünf noch säugenden Welpen benötigten schnelle Hilfe, da sie auf Grund der unzureichenden Milchversorgung dehydriert und hungrig waren.
Wie geht es den Tieren inzwischen?
Thiem: Nicht alle Hunde gehörten der Frau, die Besitzer holten sie jedoch schon am Folgetag ab. Allen geht es inzwischen gut. Im Tierheim werden die Hunde nun von Herrn und Frau Lindenborn sehr fürsorglich und in absolut sauberen Unterkünften betreut. Die Waschmaschine mit Hundedeckchen läuft fast ununterbrochen. Durch ein sauberes Umfeld lernen besonders die jüngeren Hunde schneller Stubenreinheit und sie nehmen viel intensiver Sozialkontakte wahr.
Waren nach Übernahme der Hunde weitere besondere Schritte nötig?
Thiem: Noch am Tag der Ankunft im Tierheim wurden alle Hunde von der Wiesenburger Tierärztin Dagmar Kriegler untersucht und entwurmt. Bei einem großen Teil der Hunde mussten dringend die Krallen verschnitten werden, da es sonst durch unzureichenden natürlichen Krallenabrieb und fehlende Pflege zu Fehlstellungen der betroffenen Gliedmaßen kommt.
Wie verhält sich die Züchterin?
Thiem: Sie ist erfreulicherweise sehr kooperativ beim Vermitteln der Hunde. Der überwiegende Teil der Hunde hat schon ein neues zu Hause. Lediglich vier, zu Ostern geborene Welpen sind noch verfügbar. Sofern die neuen Eigentümer in anderen Landkreisen oder Bundesländern wohnen, bitten wir die dort zuständigen Kollegen der Veterinärämter um Nachkontrolle und Rückmeldung an uns.
Mit welchen juristischen Schritten muss die Züchterin rechnen?
Thiem: Sie bekommt zunächst ein Hundehaltungsverbot. Absehbar ist jedoch, dass die Züchterin wegen ihrer starken emotionalen Bindung zu Hunden bei Erfüllung unserer Bedingungen auf ihren Antrag hin durchaus zwei gleichgeschlechtliche Hunde, die nicht mehr fortpflanzungsfähig sind, von uns zurückbekommen kann. Dieses behördliche Vorgehen ist eine wissenschaftlich gewonnene Erkenntnis aus vielen ähnlichen Fälle von Animal Hoarding in Deutschland – also dem krankhaften Sammeln und Züchten von Hunden.
Welche Konsequenzen hat der vermutliche Sozialbetrug in Bezug auf die Pflegestufe 2, die für die Züchterin selbst bewilligt war?
Thiem: Hinsichtlich der Beurteilung der Pflegestufe wird unser Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung in enger Zusammenarbeit mit uns als Veterinäramt tätig.
Von Thomas Wachs