Die neue Baumschutzverordnung der Stadt setzt auf mehr Eigenverantwortung der Bürger und eine Entlastung von Bürokratie. Das Rathaus stellte sie am Donnerstag vor, bevor sie auf der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 14. September zum Beschluss ansteht. So wurde etwa der maximale Stammumfang, bis zu dem eine Genehmigung erforderlich ist, von 30 auf 60 Zentimeter, bei Obstbäumen sogar auf 80 Zentimeter erhöht. Gemessen wird einen Meter über dem Boden. Alles, was darüberliegt, ist besonders geschützt und darf weder beseitigt, beschädigt oder „im Aufbau wesentlich geändert“ werden.
Der Leiter des Bereichs Umwelt und Natur bei der Stadt, Lars Schmäh, verspricht sich davon auch Entlastung in seiner eigenen Abteilung. Etwa 20 Prozent Fällanträge weniger erwartet er mit den erweiterten Stammumfängen. Das Personal will Schmäh lieber vor Ort einsetzen: Zur Beratung von Bauherrn oder Grundstückseignern, die eine Fällung beabsichtigen und zur Besichtigung und Begehung Potsdams und der Ortsteile. „Eine Vielzahl der Anträge haben wir genehmigt, weil sie ohnehin gar nicht nötig gewesen wären“, sagte er. Eine Zunahme der Fällungen befürchtet der Amtsleiter nicht. „Bei den Potsdamern besteht ein hohes Schutzinteresse. Die Potsdamer lieben ihre Bäume!“
Weniger Bürokratie heiße mehr Kontakt mit den Bürgern – schon jetzt halten die Mitarbeiter Schmähs 1000 bis 1200 Besuche pro Jahr bei Eigentümern ab – um zu vermessen, zu beraten, einzuschätzen. Natürlich gehe der illegale Baumschlag weiter, doch auch für dessen Verfolgung habe die Stadt nun genug Personal. Zu ihrer Kenntnis kommen rund zehn bis 20 illegale Baumschläge im Jahr, denn in Potsdam gebe es „sehr wachsame Nachbarn“. In der neuen Baumschutzverordnung ist das maximale Bußgeld übrigens von 51 000 Euro auf 65 000 Euro erhöht worden – wegen eines Bundesgesetzes. In Potsdam wurden solche Bußgelder indes noch nie fällig, weiß Lars Schmäh.
Weitere Vereinfachungen in der Verordnung betreffen die Drei-Meter-Grenze zur Wohnbebauung, die Herausnahme von Doppelvorschriften – etwa, wenn ein Baum schon durch ein Landschafts- oder Naturschutzgesetz gesschützt ist –, und eine Handreichung zu Ausgleichs- oder Ersatzpflanzungen.
Weitere und detailliertere Informationen unter www.potsdam.de/baumschutz
Von Jan Bosschaart