Die Landeshauptstadt Potsdam hat den jahrelangen Rechtsstreit mit Anliegern des Bertiniwegs vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen. Das Gericht hat im Oktober die durch klagende Anwohner angestrebte Zulassung eines Berufungsverfahrens abgelehnt. Damit sind das Urteil sowie die Sperrung der Bertinistraße in Höhe Villa Gutmann für den Fahrzeugverkehr rechtskräftig.
Im Zuge des Ausbaus der Bertinistraße hatte die Stadt entsprechend des beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 60 „Bertinistraße“ die Durchfahrt von Bertinistraße und Bertiniweg für den Fahrzeugverkehr untersagt. Der Promenadenweg mit Blick auf den Jungfernsee soll nur für Fußgänger und Radfahrer passierbar sein. An der engsten Stelle in Höhe der Villa Gutmann wurden deshalb entsprechende Poller eingebaut. Dagegen hatten sich Anlieger des Bertiniwegs gerichtlich gewehrt. Sie wollten neben der Zufahrt über den Bertiniweg auch eine zusätzliche Zufahrtsmöglichkeit zur Bertinistraße haben.
Die Bürgerinitiative „Nauener Vorstadt“ hatte sich öffentlich für die Umsetzung der Festsetzung des Bebauungsplans stark gemacht. Der Promenadenweg bietet einen einmaligen Ausblick auf den Jungfernsee und wird sehr stark genutzt. Ein zusätzlicher Anliegerverkehr würde in diesem Bereich eine erhebliche Verkehrsgefährdung darstellen, so die Stadtverwaltung.
Der Bebauungsplan ist im Jahr 2005 von den Stadtverordneten beschlossen worden und gilt seit der Veröffentlichung im Dezember 2005. In den Jahren 2011 und 2012 erfolgten die Sanierung sowie der Umbau der Straße.
Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wurde die Klage am 16. Mai 2013 bereits abgewiesen. Nun wurde auch der Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Die Teileinziehung, also die rechtliche Voraussetzung für diese Sperrung, ist somit rechtskräftig.
Von MAZonline