Die Änderung der Hundesteuersatzung sorgte in der jüngsten Gemeindevertretersitzung Marienfließ für Verwunderung. Aus dem Paragrafen 1 soll der Absatz 4 herausgenommen werden. Dieser besagt, dass juristische Personen als Halter gelten. „Das verstehe ich nicht“, so der Krempendorfer Ortsvorsteher Wolfgang Handke. „Wenn ein Betrieb einen Wachhund hält, kann er doch der Hundehalter sein?“
Meyenburgs Amtsdirektor Matthias Habermann erinnerte daran, dass der Passus zum Januar 2017 in die Hundesteuersatzungen aller fünf Kommunen aufgenommen worden war. „Wir hatten uns vorher auch bei größeren Kommunen umgesehen und die Formulierung dort gefunden“, sagte Habermann.
Juristische Klärung noch offen
Im Amt Meyenburg gibt es eine Kommune – Kümmernitztal – in der es eine solche juristische Person gibt: Der Verein Preddöhl International hält für tiertherapeutische Zwecke ein Rudel Huskys. „Da gab es zwei Klageverfahren, von denen eines noch läuft“, erklärte der Amtsdirektor. Es ist also noch offen, ob eine Firma oder ein Betrieb als juristische Person Hundehalter sein können.
„Das könnte dann also bedeuten, dass eine Firma, die einen Wachhund hält, keine Hundesteuer zahlen muss?“, überlegte Handke. „Das ist korrekt“, so Habermann. Das wäre dann gesetzlich so gewollt. Laut Habermann gebe es ähnliche Steuern, bei denen die juristische Person als Steuerpflichtiger nicht anerkannt sei, „aber eben nicht speziell bei der Hundesteuer“. Die Lage sei noch nicht ganz klar.
Weitere Gemeinden sollen Beispiel folgen
Um nun rechtliche Verwicklungen zu vermeiden, werde derzeit bei vier Kommunen – nur Kümmernitztal nicht – im Amtsbereich die Passage wieder herausgenommen, die erst vor gut einem Jahr nachgetragen wurde. In keiner dieser Gemeinden gibt es eine juristische Person, die als Hundehalter infrage käme.
„Möglicherweise wird der Passus rechtlich ausgeurteilt oder es gibt einen Vergleich“, so der Amtsdirektor. „Das müssen wir abwarten.“ Bei zwei Enthaltungen stimmte die Gemeindevertretung für die Änderung der Hundesteuersatzung. Bereits geändert haben ihre Satzung Meyenburg und Gerdshagen, Halenbeck-Rohlsdorf beschließt am Montag darüber.
Von Beate Vogel