Der Streit um die Ortsumgehung Falkenhagen ist nach 23 Jahren endlich beigelegt. Die Auseinandersetzung um die Kosten für den nördlichen Teil der Umfahrung wurde bis vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg getragen, wo sich der Landkreis Prignitz und die Bundesrepublik auf einen Vergleich einigten.
Im Kreissauschuss erkundigte sich am Donnerstagabend Hartmut Winkelmann (Linke) nach dem Vergleich. „Wenn der Streit nach 23 Jahren endlich beigelegt wird, ist das natürlich gut. Aber ist das Ergebnis auch gut für den Landkreis?“ Landrat Torsten Uhe beantwortete diese Frage eindeutig: „Das ist keine schlechte Entscheidung für den Landkreis.“ Immerhin fließen jetzt 1,39 Millionen Euro in den Kreishaushalt.
„Das Geld soll noch bis zum Jahresende eintreffen“, erklärte Edelgart Schimko, die für Verkehr und Wirtschaft zuständige Geschäftsbereichsleiterin in der Kreisverwaltung. Das Oberverwaltungsgericht habe den Vergleich zwar noch nicht veröffentlicht. „Aber alles ist unterschrieben“, fügte die Geschäftsbereichsleiterin hinzu.
Landesbetrieb stufte Teilstück zur Kreisstraße runter
Der Landkreis hatte von der Bundesrepublik vertreten durch den Landesbetrieb für Straßenwesen 3,131 Millionen Euro gefordert. Mit dieser Summe sollte die Prignitz für Bau und Unterhaltung des 1,5 Kilometer langen Straßenstücks entschädigt werden. Zu einem Zeitpunkt, als eine Umfahrung Falkenhagens auf der B 103 noch nicht aktuell war, hatte der Landkreis den nördlichen Teil der Strecke auf eigene Kosten bauen lassen, um das Gewerbegebiet Falkenhagen für den Verkehr zu erschließen. Den Bebauungsplan hatte 1992 noch der Altkreis Pritzwalk aufgestellt und im selben Jahr war mit dem Straßenbau begonnen worden. Erst 1996 begann das Brandenburgische Straßenbauamt mit der Errichtung des südlichen Teils der Ortsumfahrung, um damit die B 103 aus Falkenhagen herauszunehmen. Bereits damals gab es eine Abstimmung des Landkreises mit dem Straßenbauamt, wonach die Ortsumgehung in die Hoheit des Straßenbauamtes übergeht und dem Kreis die entstandenen Kosten für den nördlichen Straßenabschnitt erstattet werden.
Bald, nachdem der Verkehr auf der 1997 fertiggestellten Ortsumfahrung floss, stufte das Landesamt den nördlichen Abschnitt jedoch als Kreisstraße ein. Das Oberverwaltungsgericht kritisierte in seiner jetzigen Entscheidung: da die Ortsdurchfahrt Falkenhagen zurückgebaut worden war, sei das Bundesfernstraßennetz unterbrochen gewesen, denn auch die Ortsumfahrung war nicht als Bundesstraße gewidmet. „Somit war diese Straße jahrelang eine ’Privatstraße des Kreises’“. Es gehe aber nicht, dass ein Teilstück aus dem Bundesstraßennetz einfach so herausgenommen werde.
Der Landkreis reichte 1998 Klage ein. 2003 hob das Potsdamer Verwaltungsgericht die Widmung als Kreisstraße auf, lehnte 2007 jedoch eine Kostenerstattung ab.
Von Michael Beeskow