Künftig sollen die öffentlichen Straßen in der Ortsteilen der Gemeinde Groß Pankow von den Grundstücksanliegern einmal 14-tägig, in der Regel zum Wochenende, gereinigt werden. Diese konkrete Zeitregelung gehört zu den Festlegungen in der neuen Satzung über die Straßenreinigung, Grünflächenpflege und Winterwartung, deren Entwurf am Montag vom Ordnungsausschuss der Gemeindevertretung befürwortet wurde.
Wie Ordnungsamtsleiter Karsten Lehmann und seine Mitarbeiterin Sabine Blunk erläuterten, stammt die noch gültige Satzung aus dem Jahre 2003. Seitdem haben sich gesetzliche Grundlagen verändert. Auch gab es Gerichtsverfahren, weil in einer Satzung nicht genau beschrieben war, was genau als Grundstück, öffentliche Straße oder Straßenbegleitgrün anzusehen ist.
Klar definiert, was gereinigt werden muss
Im Entwurf der neuen Satzung wird nun beispielsweise klar definiert, dass zur öffentlichen Straße neben der Fahrbahn auch der Rinnstein, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Park- und Rastplätze, Bushaltebuchten sowie Geh- und Radwege gehören – zudem das Straßenbegleitgrün. Zu letzterem zählen Bepflanzungen und Grünflächen. Bislang ungeregelt war, wann oder wie oft der Rasen zu mähen ist. Die neue Festlegung lautet: spätestens ab einer Wuchshöhe von 15 Zentimetern.
Der Hauptausschuss der Gemeindevertretung wird sich in seiner öffentlichen Sitzung, die heute Abend um 19 Uhr im Groß Pankower Rathaus beginnt, ebenfalls mit der neuen Satzung befassen. Falls auch er sie befürwortet, wird sie in der nächsten Sitzung der Gemeindevertreter zur Beschlussfassung vorgelegt.
Von Ulrich Fischer