Erstmals soll für den Landkreis Teltow-Fläming ein Kreis-Kita-Elternbeirat gebildet werden. Die Gründungsversammlung findet am 23. November von 17 bis 19 Uhr im Kreistagssaal des Kreishauses in Luckenwalde statt. Das Jugendamt Teltow-Fläming lädt dazu ein.
Ermöglicht wird dieses Gremium durch eine Ergänzung im brandenburgischen Kita-Gesetz, die den Eltern mehr Mitbestimmung und Mitspracherecht einräumt. „Wir gehören zu den ersten Landkreisen, die dieses Angebot umsetzen wollen“, sagte Swen Ennullat, Leiter des Jugendamtes Teltow-Fläming, der MAZ.
Im Landkreis gibt es 113 Kitas und drei alternative Einrichtungen. Aus jeder Kita können die Eltern aus ihrer Mitte einen Vertreter für die Mitarbeit im Kreis-Elternbeirat wählen. Das kann der Elternsprecher sein, muss aber nicht. Der Elternbeirat soll künftig grundsätzliche Fragen zur Kindertagesbetreuung mit dem Jugendamt beraten und dabei die Interessen der Eltern vertreten. So soll sichergestellt werden, dass Eltern ihre Erfahrungen, Erlebnisse, Erwartungen, Ideen und ihre Kritik zur Kinderbetreuung im Landkreis direkt beim Amt vorbringen können.
„Ich halte es für richtig und wichtig, die Kindertagesbetreuung noch transparenter zu machen“, sagte Swen Ennullat, selbst dreifacher Vater und Elternvertreter. „Viele Eltern sind engagiert und an einer demokratischen Mitsprache interessiert, das sollten wir fördern“, so der 39-Jährige weiter. Er hofft, dass möglichst viele Kitas sich beteiligen. Vor wenigen Wochen wurden alle Einrichtungen über das Vorhaben informiert.
Das brandenburgische Kita-Gesetz
Der neue Paragraf 6a „Örtliche Elternbeiräte und Landeselternbeirat“ des brandenburgischen Kita-Gesetzes trat am 1. August dieses Jahres in Kraft. Er ermöglicht künftig die Gründung eines übergreifenden Elternbeirates für einen Landkreis oder für eine kreisfreie Stadt.
Der Elternbeirat soll vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (in diesem Fall dem Landkreis) in allen wesentlichen Fragen, die die Kitas betreffen, gehört werden. Auch Eltern von Kindern in der Tagespflege können zu den Beratungen hinzugezogen werden.
Bei Abstimmungen im örtlichen Elternbeirat hat jede Elternvertretung einer Kita-Einrichtung eine Stimme. Im Landeselternbeirat hat jeder örtliche Elternbeirat eine Stimme.
Wie oft sich der Kreis-Elternbeirat künftig treffen wird, welche Strukturen er entwickelt und welche Schwerpunktaufgaben er sich setzt, lasse sich bisher noch nicht sagen. „Es wird ein Gremium der Eltern. Das Jugendamt wird beratend und helfend zur Seite stehen und gegebenenfalls Räumlichkeiten zur Verfügung stellen“, sagte Ennullat, „aber organisieren müssen sich die Eltern selbst.“
Laut Ennullat geht es bei der Mitwirkung der Eltern sowohl um grundsätzliche Regularien als auch um ganz konkrete Fragen wie öffentliche Zuschüsse, Elternbeiträge oder Essengeld. Der Amtsleiter geht davon aus, dass bei der Gründungsversammlung am 23. November ein Sprecher, ein Stellvertreter und ein Protokollführer gewählt werden. Diese könnten dann an den Beratungen in der sogenannten Arbeitsgruppe 78 des Jugendamtes teilnehmen, die sich mit Kita-Fragen beschäftigt. „Auch den Jugendhilfeausschuss des Kreistages habe ich bereits informiert und angeregt, dass Vertreter des Elternbeirates dort gehört werden“, so Ennullat.
Info: Kita-Praxisberaterin Christine Lindner, Telefon 0 33 71/6 08 35 54
Von Elinor Wenke