Verfahren eingestellt. Diese Mitteilung der Staatsanwaltschaft Neuruppin sorgte am Freitag für ein geteiltes Echo. Fünf Gemeindevertreter von SPD und UWG hatten, wie erst jetzt bekannt wurde, Bürgermeister Frank Broshog (parteilos) 2017 im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf seiner Frau angezeigt. Der Vorwurf gegen den Verwaltungschef der Gemeinde Am Mellensee lautete Vorteilsnahme im Amt.
Letztlich sei es um die Frage gegangen, ob der Erwerb einer Immobilie durch die Ehefrau des Bürgermeisters strafrechtlich relevant war, so Staatsanwalt Frank Winter, Leiter der Schwerpunktabteilung Korruption in Neuruppin. „Da muss man ganz einfach sagen: Nein, war es nicht“. Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden. Zum genauen Gegenstand der Anzeige wolle er sich nicht äußern. Es mache wenig Sinn, Vorwürfe, die sich im Ergebnis nicht bestätigt haben, noch mal in allen Details breitzutreten.
Selbstanzeige bei der Landrätin
„Mein Rechtsempfinden ist total erschüttert“, so Gemeindevertreter Thomas Kosicki (UWG). Mit seinen Fraktionskollegen Theo Boss und Erhard Bischert sowie den SPD-Gemeindevertretern Kay Brückner und Ingo Koch hatte er Anzeige gegen den Bürgermeister erstattet. „Von dieser Anzeige hatte ich bis zum heutigen Tag keinen blassen Schimmer“, so Frank Broshog. Auch wenn er von der Anzeige Kenntnis gehabt hätte, hätte er kein anderes Ergebnis erwartet. „Ich bin in keinerlei Weise irgendwie schuldig.“
Broshog geriet wie berichtet Mitte Juni 2016 in die Schlagzeilen. Als kreisweit erster Bürgermeister beantragte er bei Landrätin Kornelia Wehlan (Linke), ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten, um sich vom Verdacht eines Dienstvergehens zu entlasten. Hintergrund waren Vorwürfe der Fraktionen UWG und SPD gegen ihn und eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Potsdam im Zusammenhang mit dem Grundstückskauf seiner Ehefrau. Sie hatte in Sperenberg die Immobilie an der Gipsstraße 10a aus dem Bestand der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft am Mellensee gekauft. Das Grundstück liegt in einer europäischen Schutzzone. Hier können keine Bauten errichtet werden. Von dem 27 000 Quadratmeter großen Grundstück sind 1700 als Unland, 4300 als Gartenland, 4200 als Wald/Wiese und 1500 als Bauland eingestuft. Auf dem Anwesen steht ein 1895 gebautes, sanierungsbedürftiges Haus mit fünf Wohnungen. Am 29. März 2017 erhielt Broshog die von der Landrätin unterzeichnete Einstellungsverfügung des Disziplinarverfahrens. Darüber informierte er die Gemeindevertreter in einer persönlichen Erklärung.
SPD und UWG distanzieren sich von Drohbrief-Inhalt
Der Abschluss des Disziplinarverfahrens sei eine grobe Fehleinschätzung der Kreisverwaltung, heißt es in einer Presseerklärung der SPD-Fraktion. Mehrere Gemeindevertreter hätten beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Marcus Gottlob (FW/CDU), die von der Landrätin vorgenommene Bewertung der Selbstanzeige Broshogs eingesehen. Danach habe man sich entschlossen, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin zu stellen.
Klar und unmissverständlich distanzierten sich die Fraktionen von SPD und UWG von den Beleidigungen, Bedrohungen und Beschimpfungen, die kürzlich in einem anonymen Drohbrief gegen den Bürgermeister und dessen Frau Elke Broshog erhoben worden waren. Allerdings halte man an dem Vorwurf fest, der Verkauf des Grundstücks habe nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen.
Klage soll erzwungen werden
Diesbezüglich werfe man Broshog weiter Vorteilsnahme im Amt vor, so Thomas Kosicki. Weil das für einen demokratisch gewählten Bürgermeister nicht vertretbar sei, sollte Broshog zurücktreten. Kosicki zufolge werde man die ganze Sache nicht auf sich beruhen lassen. Es überrasche ihn total, dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin in einem so eindeutigen Fall das Verfahren plötzlich eingestellt habe. Vom Grundsatz her gehe es nicht darum, dass Frau Broshog ein Grundstück gekauft habe, sondern unter welchen Umständen. Weiter sei zu klären, ob der Gemeinde ein finanzieller Schaden entstanden ist. Kosicki kündigte an, ein Klageerzwingungsverfahren einleiten zu wollen.
Von Frank Pechhold