In Brandenburg sind seit Inkrafttreten der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum Homeoffice 17 Beschwerden über Arbeitgeber eingegangen. Bei den bisher fünf abgeschlossenen Vorgängen hätten sich im Ergebnis zwei Beschwerden als unbegründet erwiesen, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Potsdam.
Auf die Beschwerden wegen fehlender Angebote des Arbeitgebers zur Ausübung der Tätigkeiten im Homeoffice reagiere das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit mit Nachfragen bei den Arbeitgebern, sagte der Sprecher. Darin werde auch eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung eingefordert. In Einzelfällen würden Arbeitgeber auch im Verwaltungsverfahren angehört.
Die Bearbeitung sei in den meisten Fällen noch nicht abgeschlossen, sagte der Sprecher. Die Arbeitsschutzverordnung, nach der Arbeitgeber Beschäftigten Arbeit von zuhause anbieten sollen, ist am 27. Januar in Kraft getreten
Von RND/epd