Die Nauener Zelle dürfte Karlsruhe gleich zweimal beschäftigen – und das könnte erheblichen Einfluss darauf haben, wie wir künftig in Deutschland mit dem Rechtsextremismus umgehen. Zum einen beugt sich gerade der Generalbundesanwalt über die Ermittlungsakten. Hält er die Havelland-Neonazis tatsächlich für eine terroristische Vereinigung, hätten wir endlich eine klare Definition für das, was bundesweit dutzendfach passiert – nicht erst seit den verstörenden Bildern von Bautzen und Tröglitz: Brandstiftung an Asylunterkünften ist eine Spielart des Terrors, der im Wortsinne Schrecken säen soll in der Bevölkerung. Das Geplante hinter dieser leider fast täglichen Gewalt käme deutlicher zum Ausdruck. Polizeipräsident Hans-Jürgen Mörke sagte treffend: „So was passiert nicht einfach so.“
Zweitens wird es dem Bundesverfassungsgericht, das gerade über ein Verbot der NPD berät, nicht entgangen sein, was sich im Havelländischen zusammenbraut. Zwei der mutmaßlichen Nauener Täter sind NPD-Mitglieder. Direkter ist der Zusammenhang zwischen menschenverachtender Ideologie und praktischem Kampf gegen unsere staatliche Ordnung wohl im ganzen Verfahren kaum aufgezeigt worden. Genau auf diese Herleitung kommt es an: Menschenverachtende Ideen und Sprüche reichen nicht aus für ein Verbot. Wer aber zu Benzin und Streichholz greift, ist nicht mehr nur geistiger Brandstifter. Gegen seine Organisation können Richter vorgehen.
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Von Ulrich Wangemann