Die Landratswahlen in sechs Kreisen finden im kommenden Jahr am 22. April statt. Das teilte das Innenministerium am Montag mit. Gewählt werden die Verwaltungschefs in den Kreisen Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Barnim, Spree-Neiße, Uckermark und Ostprignitz-Ruppin. Sollte es zu Stichwahlen kommen, finden diese am 6. Mai 2018 statt. Das Ministerium hat die Wahltermine nach eigenen Angaben gebündelt, um den Wahlen eine größere Aufmerksamkeit zu bescheren und so die Wahlbeteiligung zu erhöhen.
Bisher oft geringe Wahlbeteiligung bei Landratswahlen
Die Beteiligung an Landratswahlen ist in Brandenburg häufig gering. Vor einem Jahr scheiterte daher die Direktwahl des Landrats von Oder-Spree. Dort lag die Wahlbeteiligung bei der Stichwahl nur bei 19 Prozent. Gewählt ist aber nur, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Zugleich muss diese Stimmenzahl mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen. Scheitert die Direktwahl, wird der Landrat vom Kreistag gewählt.
Von MAZonline