Es ist wieder soweit – der Leserfotowettbewerb „MAZ-Augenblicke“ startet. Mitmachen ist ganz einfach: Jeder Leser mit einem Wohnort im Land Brandenburg kann bis zu sechs Fotos einreichen. Motive und Aufnahmeorte sind freigestellt, die Bilder müssen lediglich im Jahr 2019 aufgenommen worden sein. Auswärtige Amateurfotografen dürfen sich ebenfalls mit Fotos beteiligen, diese müssen dann im Land Brandenburg aufgenommen worden sein. Hauptberufliche Fotografen können am Wettbewerb nicht teilnehmen.
Bitte ordnen Sie jedes eingereichte Foto einer der folgenden sieben Kategorien zu:
Menschen und Menschliches
Wilde und zahme Tiere
Garten und Landschaft
Architektur und Städtebau
Action aller Art
Selfie – ich im Land Brandenburg
Jugendpreis (für Teilnehmer bis 18 Jahren, bitte Geburtsjahr mit angeben)
Die Aufnahmen können Sie unkompliziert mit unserem Upload-Tool hochladen. Damit wir alle Gewinner benachrichtigen können, müssen Sie sich dort bitte einmal mit Ihrer vollständigen Anschrift registrieren.
Achtung: Wir möchten die Siegerfotos großformatig in einer Ausstellung präsentieren. Deshalb dürfen die Bilddateien nicht zu klein sein. Gewertet werden Digitalfotos mit mindestens 4000 x 3000 Pixeln (12 Megapixel) im Dateiformat JPG.
Alle Beiträge müssen bis Montag, 6. Januar 2020, in der MAZ-Redaktion eingetroffen sein (Zeitpunkt des Uploads). Eine Fachjury nominiert im Januar 2020 in jeder Kategorie ihre fünf Favoriten. Darunter sind jeweils auch die Siegerfotos jeder Kategorie. Die Gewinner werden benachrichtigt und im Februar 2020 in der MAZ veröffentlicht. Alle Gewinner und Nominierten werden zur Siegerehrung eingeladen. Ihre Fotos werden im großen Format gedruckt und in einer Ausstellung gezeigt.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Für alle eingereichten Fotos wird der Märkischen Allgemeinen das einfache Nutzungsrecht auch über die Dauer des aktuellen Wettbewerbs hinaus eingeräumt. Das bedeutet, die Fotos dürfen in der MAZ abgedruckt sowie auf der Internetseite und in den MAZ-Kanälen der sozialen Netzwerke (z. B. Facebook, Instagram, Twitter) veröffentlicht werden. Sollten Sie das Nutzungsrecht zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen, wird die MAZ das selbstverständlich respektieren.
Von MAZonline