Ab dem 1. Juli und bis zum Jahresende gelten in Deutschland verringerte Mehrwertsteuersätze – auch für Strompreise. Deshalb rät die Verbraucherzentrale dazu, am 30. Juni den Zählerstand zu dokumentieren und dem Versorger mitzuteilen. Dies könne durch ein Foto des Zählers, das per Mail an den Versorger geschickt wird, geschehen, heißt es.
So sei es für den Versorger möglich, den tatsächlichen Verbrauch vor und nach der Mehrwertsteuersenkung zu berücksichtigen.
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Statt 19 Prozent Mehrwertsteuer werden ab dem 1. Juli 16 Prozent fällig. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, wird von 7 auf 5 Prozent reduziert. Das haben Bundestag und Bundesrat als Teil des 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets beschlossen. Es soll in der Corona-Krise den Konsum in Deutschland wieder ankurbeln.
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Von MAZonline