Der schwer verletzte, gleichaltrige Beschuldigte soll mutmaßlich daraufhin versucht haben, sich das Leben zu nehmen, bevor er und die Tote am Dienstagmorgen in einer Wohnung in der Kameruner Straße entdeckt wurden.
In der Mitteilung war von einer „Beziehungstat“ die Rede. Im Laufe des Mittwochs soll Haftbefehl wegen Totschlages gegen den 28-Jährigen im Rahmen einer „symbolischen Vorführung“ im Krankenhaus beantragt werden, hieß es weiter.
Normalerweise müssen einer Straftat Verdächtigte persönlich vor einen Richter treten, damit dieser über ihre Haft entscheiden kann. Ist das nicht möglich, etwa, weil der Verdächtige im Krankenhaus liegt und nicht vernehmungsfähig ist, ist es unter engen Voraussetzungen möglich, dass der Richter nur aufgrund der Aktenlage über eine Haft entscheidet. Dies nennt man „symbolische Vorführung“.
Von RND/dpa