Am Donnerstag wird der Prozess gegen den NPD-Mann Maik Schneider und die fünf Mitangeklagten der Nauener Neonazi-Zelle fortgesetzt. Zwei Befangenheitsanträge sind von der Schwurgerichtskammer des Potsdamer Landgerichts abgelehnt worden. Das bestätigte ein Gerichtssprecher der MAZ. Gründe nannte er nicht. MAZonline wird im Verlauf des Tages immer wieder aktuell vom Landgericht berichten.
Anwälte zweier Angeklagter hatten Befangenheitsanträge gegen einen Schöffen gestellt. Dieser hatte sich in der Verhandlung negativ über den Angeklagten Schneider geäußert. „Glauben Sie den Stuss, den Sie hier von sich geben“, hatte der Schöffe nach einer Aussage von Schneider gesagt.
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Außerdem stellten die zwei Verteidiger noch einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer gestellt. Auch dieser wurde abgelehnt.
Wäre den Befangenheitsanträgen statt gegeben worden, hätte das erhebliche Folgen für den Fortgang des Prozesses gehabt. Dieser hätte komplett neu aufgerollt werden müssen. Nun wird die laufende Verhandlung am Donnerstag, 9.30 Uhr, fortgesetzt.
Von MAZonline