Der Landkreis Dahme-Spreewald hat die neuen Regelungen des Landes zur Notbetreuung begrüßt. Seit Montag gelten neue Vorgaben für die Notbetreuung von Kindern. Grundsätzlich haben jetzt Ärztinnen, Pfleger, Pharmazeuten und anderes medizinisches Personal auch dann Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder, wenn nur ein Elternteil in der entsprechenden Berufsgruppe tätig ist. Voraussetzung: Es gibt keine andere Betreuungsmöglichkeit.
Diese Ein-Eltern-Regelung gilt darüber hinaus auch für Mitarbeiter in stationären und teilstationären Erziehungshilfen, bei der Versorgung psychisch Kranker und für Kita- und Schulpersonal, das in der Notbetreuung arbeitet. Die Gruppe der systemrelevanten Berufe wurde ebenfalls aufgestockt, so dass künftig auch mehr Familien nach der Zwei-Eltern-Regelung Anspruch auf eine Notbetreuung haben. Denn ab sofort gelten auch Beschäftigte in den Medien, in der Tiermedizin und im Bankenwesen dazu sowie Reinigungsfirmen, die für systemrelevante Infrastruktur arbeiten.
Man fühle sich damit in der bisherigen Auslegung bestätigt, sagt Gesundheitsdezernent Carsten Saß. Um einen Notbetreuungsplatz zu erhalten, muss ein nun leicht angepasstes Antragsformular vom Arbeitgeber quittiert und bei der Kommunalverwaltung vorgelegt werden. Das Formular ist unter anderem über den Internetauftritt des Landkreises abrufbar. Die Rathäuser entscheiden letztlich darüber, ob ein Kind betreut werden darf oder nicht. Aktuell hat ungefähr jedes zehnte Kind im Landkreis Anspruch auf Notbetreuung.
Von Oliver Fischer