Eine Hundeattacke von Sonnabend ist Dorfgespräch im Königs Wusterhausener Ortsteil Senzig. Dort hat ein Hund eine Frau schwer verletzt und einen kleineren Hund tot gebissen. Die verletzte Frau wurde nach den Bissen des Rottweilers in ein Berliner Krankenhaus geflogen, wo sie sofort operiert wurde. Sie ist schwer an beiden Händen verletzt worden. Noch ist unklar, ob sie je wieder alle Finger bewegen können wird.
Die Polizei teilte den Vorfall erst am Dienstag auf MAZ-Nachfrage mit: Die Frau, eine Schulleiterin, war am Samstagmittag mit zwei kleinen Hunden in der Senziger Waldesruh-Siedlung spazieren. Ihre Hunde waren angeleint, am Zeesener See traf sie auf einen anderen Mann. Der war mit seinem Rottweiler unterwegs. Der Hund war nicht angeleint und stürmte auf die kleinen Hunde zu, als er sie sah. Einer, ein weißer Tibet Terrier, konnte davon rennen. Der andere, ein weißer Coton de Tulear, wurde von dem Rottweiler geschnappt und totgebissen. Die Frau versuchte noch den Hund zu schützen. Dabei wurde sie von dem Rottweiler in beide Hände gebissen. Weil ihre Verletzungen sehr schwer waren, wurde sie mit einem Hubschrauber in ein Berliner Krankenhaus geflogen.
Laut Polizeiangaben dachte der 62-jährige Besitzer des Rottweilers, dass er sich alleine am See befindet. Gegen ihn wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Der Mann hat seinen Hund nach dem Vorfall nach Hause gebracht und ihn dort eingesperrt. Auch beim Ordnungsamt Königs Wusterhausen wird gegen den 62-Jährigen ermittelt. Der Rottweiler ist in einem anderen Bundesland gemeldet. Wäre er in Brandenburg registriert, würde er als „gefährlich“ eingestuft werden. Der Besitzer müsste ein Negativzeugnis vorlegen, welches bescheinigt, dass der Hund nicht gefährlich ist. Welche Hunde als „gefährlich“ gelten und ob sie Leine und Maulkorb tragen müssen, regeln die Bundesländer.
Rottweiler gehören zu den gefährlichen Hunden
Nach der „Verordnung über das Halten und Führen von Hunden“ des brandenburgischen Innenministeriums gehören Rottweiler zu den gefährlichen Hunden.
Ein Besitzer kann sich für seinen Hund jedoch ein Negativzeugnis ausstellen lassen. Das Zeugnis bescheinigt, dass sein Tier keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gegenüber Menschen und Hunden zeigt.
Dieses Zeugnis muss der Besitzer immer dabei haben und auf Verlangen der Behörden vorzeigen.
Grundsätzlich muss jeder Hundebesitzer in der Lage sein, sein Tier so zu beaufsichtigen, dass niemand dadurch gefährdet wird.
Hunde, die als „gefährlich“ gelten, dürfen nur von volljährigen Personen geführt werden. Außerdem darf ein gefährlicher Hund nicht mit anderen zusammen ausgeführt werden.
Gefährliche Hunde müssen in Brandenburg neben ihrem Halsband eine Plakette deutlich sichtbar tragen. Diese ist in der Regel rot, es sei denn den Hunden wurde ein Negativzeugnis ausgestellt, dann ist sie grün.
Laut Polizei hat der Rottweiler ein „Negativzeugnis“. Inzwischen hat das Ordnungsamt dem Besitzer auferlegt, das Tier an die Leine zu nehmen. Laut Uschi Schlecht, Sprecherin der Stadt Königs Wusterhausen, ist der Rottweiler des 62-Jährigen noch nicht auffällig geworden. Auch bei der Polizei liegt nichts gegen den Hundehalter vor. In Senzig ist der Mann allerdings schon aufgefallen. Anwohner erzählen, dass der Hund einen aggressiven Eindruck mache. Der Ehemann der angegriffenen Frau sagte auf MAZ-Nachfrage, dass er den Eindruck habe, dass der Besitzer seinen Hund nicht im Griff habe. „Ich bin nicht gegen Rottweiler“, sagt er weiter. Aber es müsse sicher sein, dass die Hunde so gehalten werden, dass sie keine Gefahr für Menschen und andere Hunde sind. Ob er und seine Frau Anzeige gegen den Hundehalter stellen, haben sie noch nicht entschieden.
Von Christian Meyer