Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland hat durch eine Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen im Havelland bis auf Weiteres verboten. Zudem wurde die Nutzung von Brunnen zur Beregnung privater Grün- und Gartenflächen beschränkt.
Jüngste Niederschläge brachten wenig Entspannung
Damit reagiert die Untere Wasserbehörde auf die Trockenheit der vergangenen Wochen. Die jüngsten Niederschläge haben nur wenig Entspannung gebracht. Die Durchflüsse der Havel sind zu niedrig, vom Oberlauf der Spree fließt kaum noch etwas nach. Auch der Dossespeicher im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vermag nichts mehr zu liefern.
Nur verantwortungsvolles Bedienen der Wehre und Anlagen in Havel, Dosse und Großem Havelländischen Hauptkanal sowie das Überpumpen von Wasser über den Elbe- und Havel-Kanal sichern noch Freizeit- und Berufsschifffahrt.
Wasserentnahme untersagt
Die Untere Wasserbehörde hat deshalb die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Kanälen, Seen und Teichen im Landkreis Havelland untersagt. Dadurch sollen die Gewässer vor immensen Schäden bewahrt werden.
Auch das Grundwasser befindet sich auf bedenklichem Rückzug. Mehrere Brunnen, darunter besonders wichtige Feuerlöschbrunnen, liegen bereits trocken. Die Untere Wasserbehörde hat daher die Nutzung von Brunnen zur Beregnung von privaten Grünflächen eingeschränkt. Zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends darf vorübergehend kein Sprenger mehr laufen.
Bußgelder von bis zu 50 000 Euro drohen
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 20/2019 auf der Internetseite des Landkreises Havelland (Bereich Presse) zu finden, gilt ab dem 31. Juli 2019 und ist bis zum 30. September 2019 befristet, es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Die Untere Wasserbehörde appelliert an alle Bürger zum äußerst sparsamen Umgang mit dem Wasser und hofft, keine Strafen erheben zu müssen. Der Gesetzgeber sieht für illegale Wasserentnahmen Bußgelder von bis zu 50 000 Euro vor.
Von MAZ