Mustersatzungen sind zumeist so abgefasst, dass sie allgemein richtig sind aber auf gewisse Belange vor Ort nicht immer übertragbar sind. Genau das wurde zum Problem, als die Nennhausener Gemeindevertreter jetzt die Friedhofssatzung der Gemeinde Nennhausen für die Friedhöfe in den Ortsteilen Bamme und Damme zur Debatte auf dem Tisch hatten.
Besonderheiten nicht berücksichtigt
Die Verwaltung hat diese Friedhofssatzung auf der Grundlage einer Mustersatzung für das Land Brandenburg erarbeitet und der Gemeindevertretung auf ihrer jüngsten Sitzung zur Beschlussfassung zusammen mit einer Friedhofsgebührensatzung vorgelegt. Beschlossen haben die Abgeordneten beide Satzungsentwürfe nicht, weil örtliche Besonderheiten zu wenig berücksichtigt waren. Die Verwaltung muss die Entwürfe nun in Zusammenarbeit mit einer aus Abgeordneten und Ortsbeiräten gebildeten Arbeitsgruppe überarbeiten und der Gemeindevertretung erneut vorlegen. Zuvor gab es in einer intensiv geführten Diskussion viele kritische Anmerkungen und Hinweise.
Unrealistische Verbote
„Wir können nicht Papier beschreiben für Satzungen, die sich nicht umsetzen lassen“, bemängelte Bürgermeisterin Brigitte Noel und nannte Beispiele. So sagt der Satzungsentwurf für die Friedhöfe ein Betretungsverbot von Rasenflächen vor. Auf beiden Friedhöfen werden aber Rasenflächen auch als Gehwege genutzt, erklärte die Bürgermeisterin. Auch die Festlegung, dass Kinder unter 12 Jahren die Friedhöfe nur in Begleitung von Erwachsenen betreten dürfen, hält sie für falsch. Und die Bestimmung, die das Fotografieren von Gräbern verbietet, könne man nicht kontrollieren.
Moralisch ein Ärgernis
Burkhard Küchler, Ortsvorsteher von Bamme, erklärte, die Berechnung neuer Gebühren für bestimmte Grabarten, die es auf den Friedhöfen bereits gibt, sei sicher richtig, wenn man das rein rechnerisch betrachte. Mit den Gebühren sollen die Kosten eingespielt werden. Moralisch aber seien die Gebühren eben nicht vertretbar, so Küchler.
Mehr als 100 Prozent
Einzelgräber, so der Ortsvorsteher, steigen bei den neuen Gebühren um 100 Prozent und mehr. Kritisch beurteilt der Ortsbeirat Bamme zudem, dass Urnengräber teurer sein sollen als Erdgrabstellen.
Teure Trauerhalle
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebühr von 150 Euro zur Nutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof in Damme, stört Thomas Richter. „Die Trauerhalle ist in einem schlechten Zustand und müsste zunächst erst einmal saniert werden“, erklärte der Gemeindevertreter. Wenn es von den Abgeordneten politisch gewollt ist, könnten die Gebührensätze auch korrigiert werden, unternahm Amtsdirektorin Ilka Lenke einen vergeblichen Rettungsversuch für die Satzungsentwürfe.
Die Abgeordneten vertagten ihre Entscheidung – und erwarten bis dahin überarbeitete Satzungsentwürfe.
Von Norbert Stein