„Heidesturm“ war der Name des Manövers. So martialisch wie der Titel hörte sich das am Morgen des 5. Juni 2015 an. Lepoard-Panzer rasselten mit ihren Ketten durch verschlafene Dörfer entlang der Bundesstraße 5. Hinter Friesack bogen die Militärfahrzeuge nach Kleßen-Görne ab und fuhren weiter nach Rhinow. Auf der Bundesstraße 102 ging es weiter bis nach Albertsheim. Jetzt wird das Manöver ein Fall für Juristen und das Landgericht Potsdam.
Über Stock und Stein
Wären die Panzer nur laut gewesen, dann wäre das im Januar 2019 keine Geschichte mehr, die erzählt werden soll. Die Fahrzeuge waren so breit, dass sie nicht an Verkehrsinseln vorbeifahren konnten. Teilweise waren die Straßen auch zu eng. Also fuhren die Panzer über Stock und Stein und hinterließen Schäden für über 300 000 Euro.
Gleich nach dem Manöver hieß es, die Schäden seien dokumentiert worden. Im Frühjahr 2016 betonte Thomas Heyne vom Landesbetrieb Straßenwesen, die Schäden würden in Zusammenarbeit mit der Bundeswehr dokumentiert und dann schnell in Ordnung gebracht.
Bei dem Versprechen ist es geblieben. Verhandelt und geredet wurde in der Zwischenzeit immer wieder und 2017 sah es erneut so aus, als ob nun Reparaturtrupps anrücken können. Es gab bereits eine Vereinbarung zur Reparatur der Schäden zwischen Landesbetrieb Straßenwesen und Bundeswehr, der auch das Amt Rhinow zugestimmt hatte.
Ansprüche fast verjährt
Im Dezember vergangenen Jahres dann die Nachricht aus dem Bundesverteidigungsministerium. „Dort sah man sich nicht in der Lage, den Abmachungen zu folgen“, sagt Rhinows Amtsdirektor Jens Aasmann.
Zusammen mit Vertretern der Stadt Friesack, der Stadt Nauen und den Gemeinden Seeblick sowie Kleßen-Görne und der Stadt Rhinow stellte Aasmann einen Antrag auf Beweissicherung beim Landgericht Potsdam. „Hätten wir das nicht gemacht, wären die Schadensersatzansprüche verjährt“, sagt Aasmann.
Zum Start ein Gutachten
Ein Rechtsanwalt vertritt nun die Kommunen. Marcel Templin gibt zu, dass ein juristisches Verfahren gegen die Bundeswehr etwas Besonderes ist. Er kennt sich aber mit Schadensersatzrecht aus. Im Verfahren, das nun beantragt ist, wird nun ein Gutachter bestellt, der die Schäden dokumentiert.
Dagegen könnte die Bundesrepublik Deutschland als zweiter Beteiligter ein eigenes Gutachten verfassen. „Dann müsste ein drittes Gutachten entscheiden“, sagt Templin. Erhebt das Gericht am Ende des Verfahrens ein Gutachten zum Beweis, dann könnte das die Grundlage sein, um Schadensersatzansprüche gegen den Bund durchzusetzen.
Das könnte lange dauern. Da schon bald die Bundesstraße 102 vom Ortsausgang Rhinow bis zum Ortseingang Hohennauen saniert wird, wären Schäden, die durch das Manöver entstanden sind, nicht mehr vollständig überprüfbar.
Brief an die Bundesverteidigungsministerin?
Ulf Gottwald, Bürgermeister der Gemeinde Seeblick, betont, die Schäden seien auf jeden Fall bei dem Manöver entstanden. „Das wurde ja alles ein paar Wochen vorher erst neu gemacht.“
Stefan Schneider will zeitgleich die Bundestagsabgeordneten informieren und um Hilfe bitten. Denn Jens Aasmann würde am liebsten darauf verzichten, das Verfahren bis zum Ende durchzufechten. „Vielleicht ist der Bund mit Blick auf die neue Sachlage bereit, mit uns zu sprechen.“ Und Schneider zieht in Betracht, einen Brief an Bundesverteidigungsministerin von der Leyen zu schreiben.
Nach Manöver 2005 erfolgte Reparatur direkt ein Jahr danach
Im Grunde ist die Angelegenheit unstrittig. Denn bei dem Manöver fuhr am Ende des Konvois ein so genannter „Schadensoffizier“, der alles, was kaputt gegangen war, sofort dokumentierte. Und nach einem Manöver im Jahr 2005 erfolgte die Straßenreparatur umgehend ein Jahr danach.
Die abrasierten Bordsteine und aufgeplatzten Straßennähte vermitteln keinen guten Eindruck. „Es muss nun vorangehen“, sagt Jens Aasmann. Die Federführung hat der Landesbetrieb Straßenwesen. „Da sind wir auch dankbar", sagt der Amtsdirektor. Eines scheint sicher: die Schäden werden nicht mehr umgehend behoben.
Von Joachim Wilisch