So wie Renate Meyer aus Dallgow-Döberitz geht es auch anderen Havelländern. „Im Landkreis Havelland sind weniger als ein Prozent der Straßen betroffen“, teil Pressesprecherin Caterina Rönnert mit. „Das betrifft Sackgassen und Stichstraßen, die nach dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden und nicht mit einer ausreichenden Wendeanlage versehen sind.“ Grund ist die Unfallverhütungsvorschrift „Müllbeseitigung“ BGV C 27 der Berufsgenossenschaft für Verkehr. Danach darf Müll nur abgeholt werden, wenn die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist.
Der Landkreis Havelland hat die HAW, die Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, mit dem Einsammeln des Hausmülls beauftragt. Deren Berufsgenossenschaft für Verkehr hat in den letzten drei Jahren verstärkt Kontrollen bei der HAW durchgeführt und auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gedrungen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann die Berufsgenossenschaft gegenüber der HAW ein hohes Bußgeld festsetzen.
Die HAW informiert den Landkreis als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, wenn Straßen nicht mehr befahren werden. Wenn die betroffenen Anwohner mit der HAW keine eigene Lösung finden, kann der Landkreis einen neuen Bereitstellungsplatz für die Abfallbehälter festlegen. „Verantwortlich für den Ausbau der Anwohnerstraßen sind die Städte und Gemeinden. Wenn sich diese bei der Errichtung und dem Ausbau der Straßen an die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen halten, ist ein gefahrloses Befahren der Müllfahrzeuge möglich“, sagt die Kreissprecherin.
Von Marlies Schnaibel