Schon im Juli 2018 beschlossen die Gemeindevertreter des MÜhlenbecker Landes eine rückwirkende Kitagebühren-Satzung für den Zeitraum 2014 bis 2018. Auf dieser Grundlage möchte die Gemeinde Eltern bereits gezahlte Kitagebühren anteilig erstatten. Doch die Rückzahlung verzögerte sich bisher, denn um gültig zu werden, braucht die neue Satzung das Einvernehmen des Jugendamtes im Landkreis.
Landkreis zögerte
Das Mühlenbecker Land war damit die erste Gemeinde in ganz Brandenburg, die mit anteiligen Rückzahlungen auf das Gerichtsurteil vom Herbst 2017 reagierte. Daher versicherte sich das Jugendamt zunächst beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, ob eine rückwirkende Änderung überhaupt zulässig sei. Ende Dezember erteilte der Landkreis dann endlich sein Einvernehmen.
Sonderamtsblatt
Im Sonderamtsblatt vom 18. Februar 2019 wird die neue Satzung nun veröffentlicht und ist damit gültig. Das Amtsblatt geht aktuell in alle Haushalte der Gemeinde. In der neuen Satzung wird eine andere Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge genutzt, wodurch die Beiträge für viele Eltern nachträglich sinken. Die Differenz soll den Eltern zurückgezahlt werden. Nachzahlung schließt Kämmerin Kerstin Bonk aus. Das Sonderamtsblatt kann auch im Rathaus mitgenommen oder online auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Neuberechnung beginnt
Nun beginnt die Verwaltung mit der Neuberechnung der Beiträge: Für rund 1.200 Kinder müssen etwa 57.600 Monate neu berechnet werden, hinzu kommen zahlreiche Beitragsänderungen innerhalb eines Monats. Aktuell ist jedoch der Krankheitsstand in der Kitaverwaltung und auch in der Gemeindekasse sehr hoch, so dass noch kein Zeitplan feststeht. „Je nach der personellen Situation wird es einige Monate dauern, bis die Beitragshöhen für jeden einzelnen ermittelt sind“, schätzt Fachbereichsleiterin Bonk.
2,4 Millionen im Haushalt
Vorgegangen wird dabei nach dem Alphabet. Für alle Eltern, die bis zum 31. Dezember 2018 einen Antrag auf Hemmung der Verjährung stellten (lag in allen Kitas aus), wird bis 2014, für alle übrigen bis 2015 rückerstattet. Insgesamt sind im Haushalt dafür 2,4 Millionen Euro eingestellt.
Von MAZonline