Das Schicksal der beantragten Mastanlage auf dem Gemarkung Groß Haßlow bei Wittstock ist weiter in der Schwebe. 328 000 Hähnchen sollen dort in acht Ställen gehalten werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat am 25. Januar über die Klage des Naturschutzbundes Brandenburg (Nabu) verhandelt und entschieden, dass weiterer Klärungsbedarf bestehe. Das teilt der Nabu mit.
Gegenstand der Verhandlung seien zunächst rechtliche Fragen gewesen, in denen es vor allem darum gegangen sei, was seitens eines Umweltverbandes gerichtlich geltend gemacht werden kann. Das beklagte Amt, das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU), sowie der Hühnermäster, die Unternehmensgruppen Rothkötter und Fortwengel in Form der Prignitzer Broilermast GmbH, hatten die Auffassung vertreten, dass die Klage des Nabu unzulässig sei, weil dieser nicht befugt sei, die Fristverlängerungsentscheidung der Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen. Mit der Feststellung des Gerichts, das weiterer Aufklärungsbedarf besteht, dürfte dessen Einschätzung verbunden sein, dass die Klage des Nabu als zulässig angesehen wird. Das hatte auch schon das Verwaltungsgericht Potsdam in erster Instanz festgestellt. In allen vorherigen Eilverfahren war die Klage als zulässig angesehen worden.
Klärungsbedarf bei den Auswirkungen auf geschützte Biotope
Die Richter des OVG sehen vor allem Aufklärungsbedarf, wenn es um die Auswirkungen des genehmigten Anlagenbetriebs auf gesetzlich geschützte Biotope im Umfeld der Anlage geht. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts des Nabu, Peter Kremer, sei das Verfahren auf einem guten Weg. Es werde sich sehr plausibel zeigen lassen, dass es zu Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope durch Stickstoffeinträge aus der Anlage kommen würde, sagt er. Der Vorsitzende des Nabu Brandenburg, Friedhelm Schmitz-Jersch, ist mit der Verhandlung zufrieden. „Die Richter haben sich sehr intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt. Das Gericht wird nach unserer Einschätzung grundlegend die Frage prüfen, ob eine solche Anlage wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt dort zulässig ist.“
Die Sprecherin der Bürgerinitiative Wittstock Contra Industriehuhn, Andrea Stelmecke, stellt fest, dass die BI, die den Nabu in dem Klageverfahren unterstützt, weiterhin einen langen Atem haben werde. „Wir werden den Kampf gegen die Anlage bis zum Schluss durchhalten.“
Von MAZ online