Zum Unmut von Windradplanern ist immer noch offen, ob das Land Brandenburg eine Abstandsregel von 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohngebäuden akzeptiert oder eine sogenannte Öffnungsklausel nutzt. Diese würde den Bau neuer Anlagen auch mit geringerem Abstand zu Wohngebäuden erlauben. Beim Land liefen derzeit noch Absprachen, heißt es aus Potsdam.