Es bleibt dabei: Für den Mord an der Alt Ruppiner Vermieterin Jutta K. (61) muss Friedrich-Wilhelm K. lebenslang ins Gefängnis. K. kann auch nicht auf eine vorzeitige Entlassung hoffen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) habe ebenfalls die Sicherheitsverwahrung des 41-Jährigen bestätigt und die beantragte Revision verworfen, sagte am Donnerstag Iris le Claire, die Sprecherin des Landgericht Neuruppin.
Sexueller Übergriff mit Todesfolge
Demnach änderte der BGH das Urteil des Landgerichtes vom 29. Mai 2018 lediglich leicht in einem Punkt, der sich jedoch nicht auf das Strafmaß von Friedrich-Wilhelm K. auswirkt: Das Gericht hatte K. allein wegen Mordes verurteilt, der Bundesgerichtshof ergänzte diesen Straftatbestand um Mord in Tateinheit mit sexuellem Übergriff mit Todesfolge. „Wir sind froh, dass das Urteil bestätigt wurde“, sagte die Gerichtssprecherin.
Jutta K. war im August 2017 von ihrem Mieter getötet worden, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen. Die brutale Tat hatte nicht allein Alt Ruppin, sondern die gesamte Region schockiert. Denn die Vermieterin war weit über Alt Ruppin hinaus bekannt, weil sie jahrelang auch einen Bootsverleih unterhielt. Mehr als 200 Freunde, Bekannte und Verwandte hatten sich Ende August 2017 bei einem Gedenkgottesdienst von Jutta K. verabschiedet.
Schon vor dem Mord straffällig
Friedrich-Wilhelm K. war nach der Tat mit dem Auto von Jutta K. geflohen und hatte sich erst nach einigen Tagen in Begleitung eines Rechtsanwaltes der Polizei gestellt. Bei den Ermittlungen kam heraus, dass er bereits im Jahr 2010 wegen sexueller Nötigung verurteilt worden war. Damals hatte K. in Wittstock zwei Frauen, 47 und 73 Jahre alt, angegriffen, und war deshalb zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nachdem K. diese Strafe verbüßt hatte, war er umgezogen und hatte schließlich bei Jutta K. in Alt Ruppin eine Wohnung beziehen können.
Von Andreas Vogel