Trotz Gegenverkehrs hat der Fahrer eines Renault Clio am Samstag auf der Landstraße zwischen Neustadt und Dreetz eine Fahrradfahrerin genau in dem Moment überholt, als ihm eine 73 Jahre alte Autofahrerin entgegenkam.
Spiegel geschrammt – Unfallflucht
Der Renault streifte dabei den Außenspiegel der entgegenkommenden Autofahrerin. Der Fahrer flüchtete danach in seinem Auto. Die Fahrradfahrerin kam mit dem Schrecken davon.
Fahrradfahrer dürfen außerorts nur überholt werden, wenn dabei ein seitlicher Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden kann. Ist so viel Platz nicht vorhanden, dürfen Autofahrer nicht überholen. Das legt die Straßenverkehrsordnung fest.
Von MAZ-online