Welche Hebel müssen eigentlich in Bewegung gesetzt werden, wenn Menschen die Hilfe der Feuerwehr benötigen? Und wer kommt für die Kosten auf? Die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr war Thema auf der jüngsten gemeinsamen Sitzung des Ordnungsausschusses und des Finanzausschusses von Wittstock.
Dort sind die Weichen für ihre Änderung gestellt worden. Demzufolge sollen Einsätze nun bis auf die Minute genau berechnet werden können und sich die Kosten, die Bürger zu entrichten haben, daran orientieren. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hatte der Änderung zugestimmt und sie dem Hauptausschuss empfohlen, der Anfang April darüber befindet.
„Die aktuelle Satzung ist vor über zwölf Jahren beschlossen worden“, erklärt Wittstocks Wehrleiter Steffen Müller. Mittlerweile habe sich einiges geändert. Nicht zuletzt durch der Umstellung auf Digitalfunk seien die Einsatzzeiten und damit ihre Kosten sogar bis auf die Sekunde genau nachzuverfolgen. Für die Erstellung der Berechnungsgrundlage hatte die Stadt Wittstock ein externes Büro beauftragt.
Steffen Müller verweist in dem Zusammenhang darauf, dass nicht jeder Feuerwehreinsatz kostenpflichtig für den Bürger ist. An den Kosten beteiligt werde er beispielsweise bei der Rettung seines Haustieres, bei einem Wasserschaden oder der Meldung eines Fehlalarms durch eine Brandmeldeanlage. „Selbst dabei würden laut neuer Satzung nur die tatsächlichen Einsatzminuten und nicht mehr eine Einsatzpauschale berechnet“, hatte Wittstocks Ordnungsamtsleiter Holger Schönberg im Ausschuss erklärt. „Am Telefon weist die Einsatzleitzentrale in Potsdam explizit darauf hin, dass der Einsatz kostenpflichtig sein könnte“, informiert Steffen Müller.
Einsatzleitzentrale hat bessere Übersicht
In Notfällen wie bei Bränden müsse, sofern kein direkter Verursacher festgestellt werden könnte, der Steuerzahler für die Kosten aufkommen. „Also im Grunde die Stadt Wittstock, die zur Unterhaltung einer funktionstüchtigen Feuerwehr verpflichtet ist“, so der Wehrleiter. Die Feuerwehrleute selbst erhielten als Ehrenamtler keine Aufwandsentschädigung. Verdienstausfälle könnte der jeweilige Arbeitgeber in Rechnung stellen.
Praktisch läuft ein Feuerwehreinsatz folgendermaßen ab: Der Hilfebedürftige wählt den Notruf 112. „Die würde ich in jedem Fall empfehlen“, betont Steffen Müller. Der Anruf kommt direkt in der Einsatzleitzentrale in Potsdam an. Die Kollegen dort könnten aus der Erfahrung heraus sofort entscheiden, welche eventuellen Einsatzkräfte noch verständigt werden müssten. Das Kurzprotokoll aus Potsdam komme via Faxgerät in Wittstock an. Zeitgleich mache sich bei den Kameraden schon der Pieper, den jeder von ihnen ständig am Mann haben muss, bemerkbar. Dort könnten die Feuerwehrleute bereits lesen, worum es geht. „Bei leicht zu regelnden Fällen rückt auch die Tagesbesetzung der Feuerwache aus, damit die Kameraden nicht von der Arbeit weg müssen“, berichtet Steffen Müller. Die Herausforderung sei es aber immer, für weitere Fälle einsatzbereit zu bleiben.
Einsatz endet, wenn Fahrzeug präpariert ist
Im Funkbüro der Feuerwehr könnten die Wehrleute nach Faxeingang entscheiden, welche Fahrzeuge ausrücken müssen. Über eine Lichtanlage in der Mannschaftsumkleide sowie die Garagentorsteuerung werde entschieden, welche Fahrzeuge zum Einsatz ausrücken.
„Im Fahrzeug laufen die Statusmeldungen über das digitale Funkgerät“, erklärt der Wehrleiter. Sobald der Status des Ausrückens gedrückt oder per Sprechfunk durchgegeben werde, beginne die Einsatzzeit. Parallel dazu würden die Wehrleute ein analoges Protokoll im Einsatzleitwagen anfertigen. Weitere Statusmeldungen seien dann die Ankunft am Einsatzort und das Abrücken. Zuletzt werde der Status eines beendeten Einsatzes mitgeteilt, wenn die Fahrzeuge wieder einsatzbereit, also mit wiederaufgefüllten Wasser- und Kraftstofftanks, neuen Schläuchen und gegebenenfalls einer Reinigung in der Garage stehen würden. „Es sei denn, wir müssen unmittelbar danach zu einem weiteren Einsatz“, sagt Steffen Müller.
Er versichert, dass die Feuerwehrleute kein Interesse daran hätten, Einsätze künstlich in die Länge zu ziehen. „Wir wollen alle wieder zurück zu unseren Familien“, sagt er. Steffen Müller ist der Auffassung, dass die neue Berechnungsgrundlage für die Einsatzkosten den Bürger finanziell entlasten wird, sollte die Satzungsänderung beschlossen werden.
Zudem falle ein weiterer Faktor bei der Berechnung weg: die kalkulatorischen Zinsen. Diese würde die Stadt hypothetisch erhalten, wenn sie das Geld für Fahrzeuge und Material bei einer Bank angelegt hätte. Damit wolle man sich rechtlich absichern, falls die kalkulatorischen Zinsen auch in Brandenburg durch ein Gerichtsurteil künftig keine Berücksichtigung bei den Einsätzen finden dürften. Im Nachbarland Sachsen ist dies bereits so entschieden worden.
Von Christian Bark