Die Stadtverordneten von Treuenbrietzen haben Bürgermeister Michael Knape (parteilos) beauftragt, erneut Klage gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP) zu erheben. Dazu soll sich die Stadt Treuenbrietzen an einer Sammelklage von derzeit zwölf Städten und Gemeinden des Landes Brandenburg beteiligen. Gleiches plant aus dem Fläming auch die Gemeinde Borkheide. Federführend ist die Gemeinde Mahlow im Landkreis Teltow-Fläming.
Finanzielle und planungsrechtliche Auswirkungen
Insgesamt werden 20 Kläger erwartet. Treuenbrietzen hat für die Klage Kosten von einmalig maximal 1.800 Euro bewilligt. Borkheide sieht 2.200 Euro vor. Den Kommunen geht es darum, den mit dem LEP festgeschriebenen Verlust ihres Status als zentrale Orte mit bestimmten zentralen Aufgaben auch für das Umland rückgängig zu machen. „Denn die Veränderungen mit Verlust des Status als Grundzentrums hatten sehr wohl deutliche finanzielle und auch planungsrechtliche Auswirkungen für uns als Stadt“, sagte Michael Knape vor den Abgeordneten. Auch die Gemeinde Borkheide ist im Zuge der dort aktuell laufenden Flächennutzungsplanung immer wieder durch die Vorgaben des LEP in ihren Planungsabsichten beschränkt worden, heißt es in der Beschlussvorlage. „Aus einem Wegfall des LEP könnten sich bessere Chancen für die Gemeinde ergeben“, hoffen die Borkheider.
Auch Borkheide klagt
Die klagenden Kommunen wenden sich vor allem dagegen, dass der voriges Jahr vor Gerichten bereits gescheiterte Entwicklungsplan nun durch die Landesregierung wieder in Kraft gesetzt worden war. Die Stadt Treuenbrietzen und andere Orte hatten schon im Jahr 2010 Normenkontrollklage gegen den LEP erhoben. Im Rahmen des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wurde der Plan, „insbesondere wegen formeller Mängel für rechtswidrig erklärt“, erinnerte Michael Knape. In der Begründung zum Urteil war ausgeführt, dass diese Fehler nicht heilbar seien. Dies wurde auch durch ein weiteres Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus untermauert.
Auch die Gemeinde Borkheide sieht daher „ein rechtswidriges Vorgehen der Landesregierung“, da sie den Plan nun im Juni 2015 rückwirkend erneut in Kraft setzte. „Das steht im krassen Gegensatz zu der Urteilsbegründung des OVG“, hießt es in der Borkheider Begründung für die erneute Klage. Der Brücker Amtsdirektor hält es jedoch nicht für angemessen, dass sich weitere Orte aus dem Amtsbereich an der neuen Normenkontrollklage beteiligen. „Es genügt, wenn das Borkheide tut. Andere können sich das Geld besser sparen“, sagte Christian Großmann in der jüngsten Sitzung der Brücker Stadtverordneten.
Von Thomas Wachs