Etwas verworren ist die Situation um zehn geplante Mehrfamilienhäuser in der Lichterfelder Allee in Teltow-Seehof. 67 Wohnungen sollen dort entstehen, doch wie auch auf dem Areal gegenüber, dem Sabersky-Park, möchte die Stadt Teltow das Waldgebiet erhalten. Dementsprechend lehnte der Hauptausschuss am Montagabend den Antrag auf Errichtung von zehn Mehrfamilienhäusern in Teltow-Seehof einstimmig ab.
Oberverwaltungsgericht gab Wohnungsbau grünes Licht
Es gibt seit Jahren rechtliche Streitigkeiten mit den Eigentümern, deren Bauvorbescheid zunächst vom Landkreis abgelehnt worden war. Doch das Oberverwaltungsgericht beschloss vor zwei Jahren, dass dieser positiv beschieden werden müsse, solange die Wohnbebauung dem Teilsiedlungsplan Seehof aus dem Jahr 1933 und der Wohnsiedlungsgenehmigung von 1935 entspreche, hieß es. Der Antragsteller habe seine Entwürfe entsprechend angepasst, der Landkreis den Bauvorbescheid gezwungenermaßen bewilligt und nun liege der Bauantrag vor, so die Stadt Teltow.
Dieser allerdings passe in vielen Punkten nicht. So weiche etwa die Anzahl der Geschosse von jener des Vorbescheides ab, das gleiche gelte für die maximale Traufhöhe, die Dachform, den Ausbau der Dachgeschosse und den Baumbestand. Dazu kommt, dass völlig unklar ist, wie mit den geltenden Satzungen in Hinblick auf die Auflagen des Oberverwaltungsgerichtes umzugehen ist.
So weist der Bauantrag nicht ausreichend Stellplätze aus und die Einhaltung der Spielplatzsatzung sei nicht überprüfbar, wird argumentiert. Von Seiten Teltows dürfte es also auch in dieser Instanz keine Zustimmung für den Bau der Häuser geben.
Von Konstanze Kobel-Höller