Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bremen im Prozess der Stadt Teltow gegen das Institut für Wasserbau der Hochschule Bremen wird zurückgezogen. Das hat die Stadtverordnetenversammlung Mittwochabend im nichtöffentlichen Teil ihrer Sitzung beschlossen und ist damit der Empfehlung ihres Anwaltes Matthias Dombert gefolgt. Eingelegt worden war die Berufung, um die Fristen einzuhalten.
Die Stadt hatte das Institut sowie zwei seiner Subunternehmer verklagt, um mögliche Schadensansprüche geltend zu machen, die aus einer fehlerhaften wasserbaulichen Entwurfsplanung sowie einem unkorrekten geotechnischen Erkundungskonzept entstanden wären. Das Gericht hatte die Klage jedoch sowohl als unzulässig hinsichtlich der Schadenersatzpflicht als auch als unbegründet abgewiesen.
Von Konstanze Kobel-Höller