Seit der Eröffnung des neuen Landtagsschlosses am Alten Markt hat sich das öffentliche Interesse an den Figuren, die 1966 von der DDR-Schlösserstiftung durch einen Leihgebervertrag an die Humboldt-Universität übergeben wurden, noch einmal erhöht. Die Stadtverordneten haben den Oberbürgermeister damit beauftragt, über die Rückgabe zu verhandeln. Allerdings stellt sich das Landesdenkmalamt der Hauptstadt bislang quer: Die Denkmalschützer plädieren dafür, dass die acht Attika-Figuren des Potsdamer Stadtschlosses an ihrem Standort auf dem Dach der Humboldt-Universität bleiben, weil sich seit der Aufstellung eine geschichtliche Einheit gebildet habe.
Die Geschichte des Exils der Potsdamer Stadtschlossfiguren ist teilweise nur noch schwer zu belegen. Klar ist, dass vor dem Abbruch des kriegsversehrten Schlosses in den Jahren 1959/60 ein Teil des äußeren Schmucks geborgen werden konnte. Einige Teile wurden im Wald vergraben; andere in die Depots der Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci gebracht. 1957 wurde das Stadtschloss aus der Verwaltung der Staatlichen Schlösser herausgelöst. Potsdams Ex-Oberbürgermeisterin Brunhilde Hanke erklärt die damaligen Verhältnisse so: Das Stadtschloss-Grundstück sei zum Zeitpunkt des Abrisses 1959/60 schon in Volkseigentum überführt worden. Sprich: Es war im städtischen Besitz. Die Stadtschloss-Ruine sei aber noch im Eigentum der Schlösser-Verwaltung gewesen, erklärt Hanke.
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In den Augen von Architekt Christian Wendland, der Mitglied in der Bürgerinitiative „Mitteschön“ ist, sind die Eigentumsverhältnisse bei den Attika-Figuren hingegen nicht eindeutig geklärt. „In der DDR war es in der Regel so, dass Gebäude, die auf volkseigenem Boden standen, dem Staat gehörten.“ Er fordert nun eine Klärung der Rechtslage.
1966 wurden die Attika-Figuren in Abstimmung mit der Bezirksdenkmalpflege als ständige Leihgaben nach Berlin gegeben. Leihgeberin waren die Staatlichen Schlösser und Gärten. „Die Stadt hat zugestimmt, weil man diese Figuren sinnvoll einsetzen wollte“, erinnert sich Hanke.
AUS DEM LEIHVERTRAG
- Als Leihgaben wurden 1966 acht Attikafiguren vom Potsdamer Stadtschloss nach Berlin gegeben. Je vier werden den berühmten friderizianischen Barockbildhauern Heymüller und Storch zugeordnet.
- Der Leihvertrag über die Dauerleihgabe von acht geborgenen Skulpturen wurde im August 1966 von den staatlichen Schlössern und von der Humboldt-Universität unterzeichnet. Darin steht unter Paragraph 2: „Die Leihgegenstände werden dem Entleiher zur festen Aufstellung auf den Seitenflügeln des Universitätsgebäudes ... zur Verfügung gestellt. Der Entleiher verpflichtet sich, die Leihgegenstände nur für diesen Zweck zu nutzen.“ Eine Kündigung sei unter anderem nur möglich, „sobald die Leihgaben oder Teile von ihnen nicht mehr zu dem unter Paragraph 2 genannten Zweck benutzt werden“.
Von Ildiko Röd und Carola Hein