Im Untreue-Prozess gegen die ehemalige Hauptkassiererin der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) Berlin-Brandenburg ist ein Urteil gefallen. Das Potsdamer Amtsgericht sah den Tatvorwurf als erwiesen an und verurteilte die inzwischen 66-jährige Christine H. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Richter Francois Eckhardt ordnete zudem an, den Betrag von 42 671 Euro einziehen zu lassen – so viel Geld soll die Potsdamerin aus den Tageseinnahmen der Schlösserstiftung in ihre eigene Tasche gesteckt haben. Christine H. und ihr Verteidiger können binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen.
Das Urteil bestätigt den im März 2016 gegen die Kassiererin erlassenen Strafbefehl. Dieser hatte erstmals ein Ende des Prozesses, der sich wegen andauernder Krankmeldungen der Angeklagten über Jahre hinzog, in Aussicht gestellt. Allerdings erhob Christine H. Einspruch gegen den Strafbefehl – über diesen Einspruch hat nun das Gericht in den vergangenen Wochen verhandelt. Bei so einer Verhandlung ist die Anwesenheit des Angeklagten laut Gerichtssprecher Wolfgang Peters nicht mehr zwingend erforderlich. Christine H. war wie in den Jahren zuvor denn auch dieses Mal nicht vor Gericht erschienen.
Das Untreue-Verfahren war bereits Ende August 2012 erstmals aufgerufen worden, geriet aber schnell ins Stocken, als sich die Angeklagte plötzlich krank meldete. Weil sie verhandlungsunfähig geschrieben wurde, folgte eine Zwangspause von zweieinhalb Jahren.
Der Tatvorwurf geht indes auf das Jahr 2010 zurück. Damals soll Christine H. zwischen dem 21. September und dem 13. Oktober aus dem Tresor des Besucherzentrums an der Historischen Mühle gegenüber dem Schloss Sanssouci unerlaubt 42 671 Euro genommen und für sich verwendet haben. Das streitet sie bis heute ab.
Nachdem der Verdacht auf Christine H. gefallen war, erhielt sie die Kündigung. Sie zog vors Arbeitsgericht, scheiterte dort aber.
Von Nadine Fabian