Ein Eigentümer möchte auf seinem Grundstücke in Lübzow (Stadt Perleberg) ein Einfamilienhaus errichten. Es soll nach Aussagen von Sandra Saffran, Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung, eines seiner Kinder dienen. Das Problem: Das Gebäude soll 55 Meter von der Dorfstraße nach hinten versetzt stehen. Eine Voranfrage beim Landkreis verlief negativ.
Haus außerhalb der Klarstellungssatzung
Ein Beschluss von den Stadtverordneten ist notwendig. Um den Außenbereich eindeutig vom Innenbereich abzugrenzen und Rechtsklarheit zu schaffen, hat die Stadt Perleberg eine sogenannte Klarstellungssatzung erlassen. Mit dieser Satzung hat die Stadt anhand der vorhandenen Bebauung in einem Lageplan festgelegt, wo die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegen.
Ausnahme von der unteren Wasserbehörde
Der Standort liegt außerhalb der Klarstellungssatzung. Ein weiteres Problem: Das geplante Wohnhauses liegt teilweise im Hochwasserschutzgebiet der Stepenitz und wird nach hydraulischen Berechnungen für die Stepenitz teilweise bei einem Hochwasser überschwemmt. Die untere Wasserbehörde habe allerdings dem Antragsteller eine Ausnahmegenehmigung für das Bauen im Hochwasserrisikogebiet in Aussicht gestellt, wenn ein Ausgleich auf dem eigenen Grundstück erfolgt.
Zustimmung nach reichlich Diskussionen
In der Vergangenheit gab es zwei weitere solcher Fälle. Ein Antrag verlief positiv, der andere negativ. Gründe sind nicht bekannt. Nach reichlich Diskussionsbedarf unter den Stadtverordneten haben sie am Donnerstag innerhalb der Stadtverordnetenversammlung dem zugestimmt. „Wir können und freuen, wenn junge Menschen hier bleiben. Da sollten wir auch etwas Toleranz zeigen“, sagt Udo Becker (CDU). Mit dieser Zustimmung könne die Satzung nun ins Verfahren gegen.
Von Marcus J. Pfeiffer