Der Jüterboger Bürgermeister Arne Raue (parteilos) wehrt sich gegen den Vorwurf, er habe ohne Zustimmung der Stadtverordneten einen Anwalt eingeschaltet, um seine Persönlichkeitsrechte als Amtsperson zu verteidigen. „Es gibt eine Vollmacht der Privatperson Arne Raue für seinen Rechtsanwalt“, teilte der Bürgermeister den Stadtverordneten mit. Damit widerspricht er den bislang öffentlich gewordenen Dokumenten.
Anfang Oktober hatte Raue vom Potsdamer Bundestagsabgeordneten Norbert Müller (Linke) eine Unterlassungserklärung gefordert, weil dieser ihm „rassistische Hetze“ im Internet vorgeworfen hatte. Der Fall hatte zu Nachfragen in der Stadtpolitik geführt, weil die Unterlassungserklärung Raue nicht als Privatperson, sondern als Bürgermeister benennt und auch die Adresse des Jüterboger Rathauses trägt. Die Kommunalverfassung verlangt, dass die Stadtverordnetenversammlung als Dienstherr des Bürgermeisters juristischen Schritten wegen der mutmaßlichen Ehrverletzung zustimmen muss. Die Kommunalaufsicht forderte Raue daher auf, diese Zustimmung „unverzüglich“ nachzuholen.
Wieso trotz der Vollmacht nicht die privaten Daten von Arne Raue auf dem Anwaltsschreiben stehen, ließ dieser offen. Die Frage, wer die Rechtskosten trägt, ist deshalb unbeantwortet. Norbert Müller teilte der MAZ mit, ihm seien durch Raues Anwalt Kosten über knapp 900 Euro in Rechnung gestellt worden, die er keinesfalls zahlen werde.
Laut Raue wird sein privater Rechtsschutz alle Kosten übernehmen, die die Vollmacht betreffen. Ob er diese seinem Anwalt überhaupt vor den ersten juristischen Schritten gegen Müller erteilt hat, wollte der Bürgermeister auf Nach frage nicht mitteilen.
Von Peter Degener