Sechs Mitarbeiter Berliner Haftanstalten sind seit Anfang 2010 entlassen worden, weil sie verbotene Mobiltelefone und Genussmittel für Gefangene in ihre Gefängnisse schmuggelten.
Ermittlung gegen Gefängnismitarbeiter
Wie aus einer am Montag veröffentlichten Antwort der Justizverwaltung auf eine Anfrage der CDU hervorgeht, wurde gegen alle betroffenen Mitarbeiter strafrechtlich ermittelt. Nur ein Strafverfahren aus dem Jahr 2017 laufe noch, alle anderen seien abgeschlossen.
Nach Angaben der Senatsverwaltung hatten sich fünf Vorfälle in der Haftanstalt Moabit abgespielt, einer in der Jugendstrafanstalt. In Moabit und der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel flogen außerdem jeweils zwei externe Mitarbeiter dabei auf, wie sie Drogen und Handys in die Gefängnisse schmuggelten.
• Mit diesem Trick gelang dem Tegeler Häftling die Flucht
• Feuer in Gefängniszelle in Berlin-Moabit
Auch die JVA Heidering erteilte demnach im Jahr 2017 einem externen Mitarbeiter unbefristetes Hausverbot, nachdem dieser verbotene Gegenstände ins Gefängnis geschmuggelt hatte.
Der parlamentarischen Anfrage der CDU waren Medienberichte vorangegangen, wonach Mitarbeiter Berliner Strafanstalten gegen Geld Drogen in die Gefängnisse schmuggelten.
Neue Mitarbeiter für die Gefängnisse
Derweil treten 20 neue Haftmitarbeiter am 1. Mai ihren Dienst in den Berliner Gefängnissen an.
Die sieben Frauen und 13 Männer beginnen in den Haftanstalten Tegel, Moabit, Plötzensee, der Justizvollzugsanstalt für Frauen und der Jugendstrafanstalt ihre Beamtenlaufbahn, wie die Senatsverwaltung für Justiz am Montag mitteilte.
Die neuen Mitarbeiter würden in den Vollzugsanstalten „dringend erwartet“, erklärte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). „So reduzieren wir Schritt für Schritt die Personalnot in den Berliner Gefängnissen, die über Jahre aufgebaut wurde.“
Viele Stellen unbesetzt
Nach Angaben der Senatsverwaltung sind derzeit knapp 200 Stellen im Berliner Justizvollzug unbesetzt. 265 Menschen befinden sich derzeit in Ausbildung. Diese dauert zwei Jahre und schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.
Von MAZonline